7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung des GVV Dreisamtal „Gewerbegebiet Fischerrain III“
Veröffentlichung des Entwurfs der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ (Gemeinde Kirchzarten)
Der Gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands Dreisamtal hat am 28.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands Dreisamtal hat am 28.01.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.



