7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung des GVV Dreisamtal
Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Vorentwurfs der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ (Gemeinde Kirchzarten)
Der Gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands Dreisamtal hat am 06.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinsame Ausschuss den Vorentwurf der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands Dreisamtal hat am 06.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinsame Ausschuss den Vorentwurf der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Fischerrain III“ gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Bekanntmachung
Offenlage
Der Vorentwurf der 7. punktuellen Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Scoping-Papier in Form eines Flächensteckbriefs vom 26.05.2025 bis einschließlich 04.07.2025 (Veröffentlichungsfrist) hier veröffentlicht.