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Corona-Informationstelefon im Gesundheitsamt in Freiburg:
0761 2187-3003 (Montag bis Freitag, 08:00 - 16:00 Uhr)

Hotline für Bürgerinnen und Bürger beim Landesgesundheitsamt
0711 904-39555
(Montag bis Sonntag, 09:00 - 18:00 Uhr)
 

Kurzmeldungen


Geben Sie diese Informationen gerne in Ihren Netzwerken weiter!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir befinden uns aktuell in der vierten Welle der Corona-Pandemie. Die Inzidenzen steigen, die Auslastung der Intensivstationen kommt an ihre Grenzen und wir stehen auch in Baden-Württemberg vor einem Kollaps der intensivmedizinischen Versorgung. Die Belastungen für das in diesen Stationen tätige pflegerische und ärztliche Personal ist enorm.

Für uns alle – egal ob geimpft oder ungeimpft – muss nun eine zentrale Maßnahme im Vordergrund stehen: Die Überprüfung unseres Verhaltens und die Reduzierung von Kontakten.
Deshalb bitten wir Sie eindringlich: Reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf das Notwendige.
Beachten Sie bei notwendigen und verantwortbaren Zusammenkünften und Veranstaltungen die geltenden Regelungen, Abstandsgebote und Hygienekonzepte. Gegebenenfalls kann auch eine niedrigschwellige Selbsttestung zur Erhöhung der Sicherheit beitragen.

Geben Sie Acht auf die Älteren und Schwächeren in unserer Gesellschaft, insbesondere beim Umgang in der Familie und in der Nachbarschaft. Bitte denken Sie daran, dass Sie durch eine Impfung sich selbst vor einem schweren Verlauf schützen.

Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an die Kinder, denen wir noch kein Impfangebot unterbreiten können. Sie haben gemeinsam mit den Jugendlichen in den letzten Monaten gewaltige Einschnitte hinnehmen müssen. Manche Kinder erinnern sich nicht mehr an ein unbeschwertes Leben und Aufwachsen vor der Pandemie. Die Folgen davon zeigen sich in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und jeden Tag in der Arbeit der Jugendämter. Denken sie bei Ihrem Verhalten auch an diese Kinder und Jugendlichen und helfen Sie uns durch ein verantwortungsvolles Verhalten dabei, die Schulen und Kindergärten offenzuhalten.

In einem gewaltigen Kraftakt stemmen die etablierten Strukturen der Ärzteschaft mit nachhaltiger Unterstützung der Stadt- und Landkreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Erhöhung des Impftempos und zusätzlich wohnortnahe Impfangebote. Ältere Menschen und diejenigen, die frühzeitig geimpft wurden, benötigen nun zeitnah eine Booster-Impfung. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt. Nutzen Sie die schon bestehenden Impfangebote und die, die in den nächsten Tagen und Wochen eingerichtet werden.
Die Impfung ist derzeit der zentrale Baustein der Pandemiebekämpfung. Denn obwohl wir zwischenzeitlich wissen, dass Geimpfte sich infizieren können, das Virus weitertragen und bei Vorerkrankungen auch schwer erkranken können, ist diese Wahrscheinlichkeit nach aktuell herrschender Meinung um ein Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz. Gleichzeitig heißt es aber auch für die Geimpften: Wachsam und Vernünftig bleiben.

Als Gesellschaft ist es gerade in dieser kritischen Phase der Pandemie unsere gemeinsame Verantwortung, dass jeder und jede seinen Beitrag zur Bewältigung der Krise beiträgt. Nutzen wir die Impfangebote und ermutigen wir diejenigen, die bisher noch mit der Impfung abgewartet haben. Helfen wir uns gegenseitig, geben wir aufeinander Acht, bleiben wir vorsichtig und reduzieren wir unsere Kontakte.

Ihr Klaus Vosberg, Bürgermeister

29.12.2021 - Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Krebspest Dreisamtal, Kirchzarten bis zum 30.06.2022

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat aufgrund der anhaltenden Krebspest in der Brugga bereits am 26.07.2019, angepasst und verlängert am 18.12.2019, 25.06.2020, 16.12.2020 und 21.06.2021, eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese war zuletzt bis zum 31.12.2021 befristet.

Die Allgemeinverfügung wurde nun vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 aus folgenden Gründen verlängert:

Das fortgeführte Monitoring im Jahr 2021 (Datenstand von Okt. 2021) zeigt weiterhin eine auffällige Wiederbesiedlungslücke mit Dohlenkrebsen im Brugga-Unterlauf. Dies deutet auf ein latentes Krebspestreservoir in diesem Bereich hin, von dem ein sehr hohes Risiko der Seuchenausbreitung in wesentliche, bachaufwärts gelegene Bestandsteile der Brugga und ihrer Zuflüsse ausgeht. Durch die erfolgreich umgesetzten Maßnahmen – insbesondere durch die Trockenlegung der Verbindungsgewässer und dem Bau einer zweiten Krebssperre in der Brugga, Ortsteil Neuhäuser - konnte bislang aber die Ausbreitung der Krebspest von der Brugga auf andere Gewässer verhindert werden. Die Allgemeinverfügung wurde daher 2020 dahingehend geändert, dass das Zastlerbach/Krummbach-Gewässersystem aus der Regelung herausgenommen wurde. Aufgrund der weiterhin kritischen Situation im Brugga-Unterlauf ergibt sich jedoch eine Verlängerung des Nutzungsverbotes für die Brugga bis Höhe Engenwald-Spielplatz und die weiteren unter Ziffer 2 der Allgemeinverfügung genannten Gewässer bis zum 30.06.2022.

Die Allgemeinverfügung untersagt weiterhin den wasserrechtlichen Gemeingebrauch an verschiedenen oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Gemeinden Kirchzarten.
Das bedeutet, die Gewässer dürfen nicht betreten werden. Ebenso untersagt ist das Baden, das Tränken von Vieh, das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, das Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft wie z.B. Kajaks und Kanus und das Einbringen und Entnehmen von Stoffen oder Gerätschaften aller Art auch zum Zwecke der Fischerei. Ebenso ist auch das Entnehmen von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten. Hunde und auch andere Tiere sind durch Ihre Besitzer davon abzuhalten, die Gewässer zu betreten.

Die Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 15.12.2021 sowie die dazugehörige Übersichtskarte finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, www.lkbh.de, in der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen"

27.12.2021 - Änderung der CoronaVO zum 27.12.2021

Die Landesregierung hat am heutigen Donnerstag, 23.12.2021, die Corona-Verordnung angepasst (Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung). Die geänderte CoronaVO tritt am Montag, den 27.12.2021 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:
Für geimpfte und genesene Personen gilt:
  • 10 Personen in Innenräumen
  • 50 Personen im Freien.

Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

FFP2-Maskenregelung:
Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst, d.h. es erfolgt eine Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:
  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich
. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

14.12.2021 - Zensus 2022: Erhebungsbeauftragte (m/w/d) gesucht!

Im kommenden Jahr 2022 findet bundesweit wieder eine Zählung der Bevölkerung sowie der Gebäude und Wohnungen statt (Zensus).
Während der Erhebungsphase von Mai bis August 2022 werden ca. 10 Prozent der Bevölkerung persönlich durch Erhebungsbeauftragte befragt (sog. Haushaltsbefragungen auf Stichprobenbasis).
Die Erhebungsstelle des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sucht zur Durchführung der Zensus-Erhebungen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte.

Ihre Aufgaben


Als Erhebungsbeauftragte/r werden Sie im Rahmen der Haushalts- sowie Gebäude- und Wohnungsbefragung Bürger und Bürgerinnen an vorgegeben Anschriften kontaktieren und eine persönliche Befragung durchführen.
Hierfür wird Ihnen ein Arbeitsbezirk mit ca. 150 zu erhebenden Personen im Landkreis zugeteilt.

Rahmenbedingungen


Die Befragungen erfolgen im Zeitraum vom 16. Mai bis 31.Juli 2022.
In der Zeiteinteilung sind Sie frei. Somit können Sie bspw. auch nach Feierabend oder am Wochenende Interviews durchführen.

Voraussetzungen dafür sind:
  • dass sie Volljährig sind und
  • Im Frühjahr 2022 an einer Schulung teilnehmen um auf Ihre Tätigkeit vorbereitet zu werden

Sie erhalten für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine individuelle steuerfreie Aufwandentschädigung (ca. 600 bis 900 EUR).

Sie möchten an einem bedeutenden bundesweiten Projekt mitwirken und Ihren eigenen Beitrag für Ihre Stadt/ Gemeine und Ihren Mitmenschen leisten?
Sie sind zuverlässig und gewissenhaft im Umgang mit vertraulichen Informationen?

Dann freuen wir uns, wenn Sie sich als Interviewer/in bei uns per E-Mail: oder telefonisch unter 0761 2187-8444 melden.

07.12.2021 - Impfstützpunkte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald seit dem 6.12. gestartet

Nachdem schon in einigen Gemeinden Vor-Ort-Impftermine stattgefunden haben, gehen in der kommenden Woche die drei im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald vorgesehenen Impfstützpunkte in Müllheim, Breisach und Titisee-Neustadt an den Start. Den Auftakt machte Müllheim am Montag, 6. Dezember. Breisach und Titisee-Neustadt folgen dann zusätzlich ab Mittwoch, 08. Dezember. Verimpft werden in der kommenden Woche von Montag bis Mittwoch die Vakzine von Biontech und Moderna. Für den Rest der Woche steht an allen drei Standorten Moderna zur Verfügung. Künftig sollen dann wieder beide Vakzine verimpft werden können.

Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald

26.11.2021 - Schließung des Rathauses Oberried ab Montag, 29.11.2021 bis auf Weiteres

Im Zusammenhang mit der dramatischen Verbreitung des Coronavirus sehen wir uns veranlasst
das Rathaus ab Montag, 29.11.2021, bis auf Weiteres für den offenen Publikumsverkehr zu schließen.

Dennoch werden wir den Verwaltungsbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oberried auch weiterhin und dauerhaft sicherstellen. Alle Sachgebiete bleiben unabhängig hiervon im Rahmen der personellen Möglichkeiten besetzt.

Terminvereinbarungen sind weiter möglich. Der Zutritt zum Rathaus ist jedoch nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises möglich! Bitten denken Sie also daran, den entsprechenden Nachweis mitzubringen.

Bei Anträgen oder anderen Angelegenheiten, bei denen ein persönliches Erscheinen notwendig ist, können Sie telefonisch oder per E-Mail Termine mit den jeweiligen Sachbearbeitern vereinbaren.

Wir bitten Sie, den Kontakt mit den entsprechenden Einrichtungen auf telefonische Anfragen oder Briefkontakte zu beschränken:

Tel. 07661 9305-0 bzw. den bekannten Durchwahlnummern der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder per
E-Mail an

-> hier geht's zu den Telefonnummern der Mitarbeiter/innen


Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Vosberg
Bürgermeister

24.11.2021 - Aktuelle Änderungen der CoronaVO ab dem 24.11.2021

Ab dem 24. November an gelten in Baden-Württemberg schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Corona-Verordnung hat das Kabinett am Dienstag (23. November 2021) gefasst. Gleichzeitig setzt das Land damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 um.

Bitte beachten Sie: Da die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg Stand 23. November 2021 bei 510 liegt, gilt die neue Alarmstufe II unmittelbar ab Mittwoch, 24. November 2021.


Einen Überblick über die geltenden Regelungen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums und nachfolgend als Download.

15.11.2021 - Schutz vor Radon in Baden-Württemberg - LUBW informiert im November und Dezember online

Die Radon-Beratungsstelle der LUBW informiert in den kommenden Wochen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg online zum Thema Radon. Der Termin ist auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geeignet, die sich noch nicht über das Thema informiert haben. Liegt das Unternehmen in einem Radonvorsorgegebiet, muss bis Mitte Dezember 2021 mit Radonmessungen an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss begonnen worden sein. Die Größe des Unternehmens spielt bei der Einhaltung dieser Vorschrift keine Rolle. Das bedeutet auch Kleinunternehmen müssen Radonmessungen durchführen.

Radon zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs

Radon ist ein nicht wahrnehmbares Gas, das überall im Boden vorkommen kann. Sammelt es sich in Innenräumen an, kann es gefährlich für die Gesundheit werden. Nach Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Ein Schutz vor Radon ist jedoch möglich, beispielsweise durch Lüften. Auch technische Lösungen helfen, die Radonmenge in Innenräumen zu senken. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer Lüftungsanlage oder zusätzliche Abdichtungen am oder im Gebäude. Durch eine einfache und kostengünstige Radonmessung findet man heraus, ob Maßnahmen zum Schutz vor Radon angezeigt sind.
Vier öffentliche Informationsveranstaltungen der LUBW

An den folgenden Terminen bietet die Landesanstalt öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz vor Radon“ an:


Mittwoch, 24. November, Beginn 18 Uhr
Freitag, 26. November, Beginn 18 Uhr
Dienstag, 30. November, Beginn 18 Uhr
Donnerstag, 02. Dezember, Beginn 18 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos und eine Voranmeldung nicht erforderlich. Eine Teilnahme erfolgt über die Webseite:

Radon in Baden-Württemberg/Online-Veranstaltungen.

Hier finden sich auch entsprechende technische Hinweise für eine erfolgreiche digitale Teilnahme.

Bei der Veranstaltung wird über folgende Aspekte informiert:

Radon als Innenraumschadstoff – Wo kommt es her? Wie gelangt es ins Haus?
Wie kann ich einfach und kostengünstig Radon messen?
Wie kann ich mich vor Radon schützen?
Was bedeuten die neuen Radonvorsorgegebiete für Bürgerinnen und Bürger?
Welche Pflichten haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Radonvorsorgegebieten?
Wo erhalte ich weiterführende Informationen und Unterstützung?

Im Anschluss ist ausreichend Zeit für Fragen an den Vortragenden und Diskussionen.

Weitere Informationen zum Thema Radon erhalten Sie bei der Radonberatungsstelle der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter: www.radon-lubw.de

28.10.2021 - Corona-Verordnung Baden-Württemberg wurde angepasst

Die Änderungen, die am 28. Oktober 2021 in Kraft treten, betreffen vor allen das 2G-Optionsmodell und die Regeln für Weihnachtsmärkte.

2G-Optionsmodell:
Wenn sich ein Betrieb (z. B. ein Restaurant) in der Basisstufe für das 2G-Optionsmodell entscheidet, können nun auch die immunisierten Beschäftigten die Maske abnehmen. Dafür müssen sie ihrem Arbeitgeber ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen – jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann freiwillig entscheiden, ob sie oder er das tun möchte. Ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht dazu nicht. Immunisierte Beschäftigte haben jedoch keinen Anspruch darauf, die Maske absetzen zu dürfen – die Entscheidung trifft letztlich der Arbeitgeber. Hierbei sind die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten. Hintergrund dieser Änderung ist eine erneute Prüfung der Sachlage in Zusammenarbeit
mit dem baden-württembergischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI). Das 2G-Optionsmodell kann generell nur in der Basisstufe angewendet werden. Sollte die Warnstufe ausgerufen werden, ist das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.

Weihnachtsmärkte:
In die neue Verordnung hat die Landesregierung nun eine Sonderregelung für Weihnachtsmärkte aufgenommen. Grundsätzlich gilt auf Weihnachtsmärkten die Maskenpflicht und die Kontaktdatenerfassung. Stände mit Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und sonstigen Angeboten, die zum Verweilen einladen (z. B. Fahrgeschäfte oder Kulturbeiträge), dürfen nur von Personen aufgesucht werden, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Pflicht). In der Alarmstufe gilt die 2G-Pflicht. Für den Besuch von Verkaufsständen, an denen ausschließlich der Warenverkauf stattfindet, ist kein 3G/2G-Nachweis erforderlich. Der Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen.
Bereits Ende September hatte sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mit Vertreterinnen und Vertretern der Schaustellerbranche und der kommunalen Landesverbände auf Eckpunkte für die Weihnachtsmärkte geeinigt und dazu einen Leitfaden veröffentlicht. Der Kern dieser Eckpunkte findet nun in der Corona-Verordnung seine Grundlage.

Die Änderungen zum 28.10.2021, die CoronaVO in der gültigen Fassung sowie „Die Corona-Regelungen auf einen Blick“ können unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ abgerufen werden.

27.10.2021 - Bekanntgaben aus der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.10.2021

Raumluftfilter
Bürgermeister Vosberg berichtet, dass die Verwaltung bekanntermaßen Fördermittel für die Beschaffung einer weiteren Raumluftfilteranlage für die Schule beantragt hat. Konkret soll diese in den Räumlichkeiten der Kernzeitbetreuung eingesetzt werden. In der Zwischenzeit hat die Gemeinde erfreulicher Weise eine entsprechende Zusage für die Fördermittel erhalten und daraufhin das Raumluftfiltergerät bestellt. Dieses wird in Kürze geliefert und eingebaut. Die Förderquote beträgt 50 % der Anschaffungskosten. Diese belaufen sich wiederum auf rund 5.000 €.


Pflanzaktion

Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Oberried mit Unterstützung der Firma Horl-1993 Bäume auf einer Fläche, die so stark vom Borkenkäfer befallen war, dass sie gerodet werden musste, gepflanzt hat. Die 2.000 Bäume werden gesponsert vom Haus der Natur. Es handelt sich um 1/3 Fichten und 2/3 Weißtannen. Laubhölzer sind in der Naturverjüngung vorhanden. Später werden dann noch Bergahorn nachgepflanzt. Ziel ist ein stabiler Bergmischwald.


Defibrilator für St. Wilhelm

Bürgermeister Vosberg informiert darüber, dass er sich im Namen der Gemeinde Oberried durch Bürgermeister Vosberg bei der Aktion des SC Freiburg „11 Lebensretter für die Region“ beworben hat. Jetzt wird der SC einen Defibrilatoren am 27.11.2021 an die Gemeinde übergeben. Dies mit Unterstützung des Vereins „Region der Lebensretter“. Geplant ist, diesen an der Ortsverwaltung St. Wilhelm zu installieren, auch weil dort der Wildniserlebnispfad beginnt, den der SC mit gesponsert hat.

15.10.2021 - Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO) notverkündet - Änderungen ab 15.10.2021

Mit der Verordnung zur Änderung der Elften Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) werden erforderliche Anpassungen vorgenommen. An der grundsätzlichen dreistufigen Systematik von Basis-, Warn- und Alarmstufe wird festgehalten. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung des sog. 2G-Optionsmodells, mit dem Erleichterungen verbunden sind.

Sie sieht insbesondere folgende wesentliche Änderungen vor:

  • Verlängerung der CoronaVO bis zum 12. November 2021.
  • Einführung eines 2G-Optionsmodells zur Lockerung der Maskenpflicht in der Basisstufe in § 3 Abs. 2 Nr. 5 CoronaVO.
  • Einschränkung der Testmöglichkeiten in § 5 Absatz 4 Nummer 1 CoronaVO dahingehend, dass ein nach § 2 Nummer 7 Buchstabe a SchAusnahmV erbrachter Testnachweis nur am Ort der Testung gültig ist.
  • Ausweitung der Möglichkeit der Datenerhebung auf die Corona-Warn-App und vergleichbare Applikationen in § 8 CoronaVO.
  • Aufhebung der Personenobergrenze von 25.000 Teilnehmenden bei Großveranstaltungen, sofern ausschließlich immunisierten Personen Zutritt gewährt wird, vgl. § 10 Abs. 2 S. 2 CoronaVO.
  • Aufhebung der Untersagung des Betriebs von Dampfbädern, Dampfsaunen und Warmlufträumen; der Zutritt ist nur für immunisierte Personen zulässig, vgl. § 14 Abs. 2 S. 2 CoronaVO.
  • Ausweitung der zweimal wöchentlichen Testannahmepflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt auch in der Basisstufe, vgl. § 18 CoronaVO.

Weitere Informationen und FAQ finden Sie auch unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.

05.10.2021 - Badenova informiert: Ab 6. Oktober 2021 werden die 20KV-Leitungen freigeschnitten

  • In den Bereichen St. Wilhelm von "Hohe Brücke" bis "Steinwasen, am "Wilhelmitenpfad entlang der Siedlung, sowie vom "Vorderen Schneeberg" bis Oberried-Hintertal freigeschnitten.
  • Im Zastler sind Teile der Talstraße, sowie der Abschnitt Ortsverwaltung bis Schützenhaus Zastler betroffen.
Mit Behinderungen ist zu rechnen. Wir bitten um Verständnis.

29.09.2021 - Wohnungsangebot: 1,5-Zimmer-Wohnung in Oberried, Ortsmitte, ab 01.12.2021 zu vermieten

Die Wohnung hat eine Gesamtfläche von 51,97 m². Die monatliche Kaltmiete beträgt 8,00 EUR/m². Zusätzlich wird eine monatliche Vorauszahlung auf die Betriebskosten von 2,00 EUR/m² erhoben. Die Wohnung ist barrierefrei und ein Aufzug im Haus ist vorhanden. Energieausweis für das Gebäude ist vorhanden.
Ein Stellplatz kann zusätzlich angemietet werden für 50,00 EUR/Monat.

Die Wohnung ist nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz gefördert und darf nur einem Mieter oder Wohnungssuchenden überlassen werden, der durch einen Wohnberechtigungsschein nachweist, dass er die Einkommensgrenze einhält und die Wohnung die für ihn angemessene Größe hat.

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis 15.10.2021 bei der Gemeinde Oberried, Klosterplatz 4, 79254 Oberried oder per E-Mail unter Vorlage des Bewerbungsbogens und Nachweis Wohnberechtigungsschein (oder Nachweis der Beantragung).

22.09.2021 - Bekanntgaben aus der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag, 20.09.2021

Bekanntgaben

Trinkwasserversorgung Hofsgrund, Lückenschluss K4996 – Bereich Friedhof
Bürgermeister Vosberg gibt bekannt, dass über ein schriftliches bzw. elektronisches Beschlussverfahren während der Sommerpause die Arbeiten für die Erd-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten im Zusammenhang mit der Maßnahme „Trinkwasserversorgung Hofsgrund, Lückenschluss K4996 – Bereich Friedhof“ wird an die Firma Schmidt GmbH aus Bernau zu einem Angebotspreis in Höhe von 117.632,21 € (brutto) vergeben wurde.

Sanierung Haldenstraße
Bürgermeister Vosberg berichtet, dass in der KW 38 auf Kosten des Herrn Mogg die Haldenstraße im Bereich Halde Haldenmayerhof saniert wird. Hintergrund ist, dass Herr Mogg die Haldenstraße gerne kaufen möchte. Der Ortschaftsrat Hofsgrund hat einem Verkauf prinzipiell zugestimmt. Ein Kaufvertrag wird aktuell ausgearbeitet, dieser wird dann sowohl dem Ortschafts- als auch dem Gemeinderat vor Unterzeichnung vorgelegt. Die Behörden sind insbesondere wegen des ÖPNV involviert worden.

Weidelehrpfad
Bürgermeister Vosberg informiert darüber, dass der Weidelehrpfad zwischen Stollen- und Erlenbach in der Sommerpause eröffnet worden ist. Eine Eröffnungsfeier fand Pandemiebedingt nicht statt. Flyer zum Weidelehrpfad sind in der Touristinfo oder dem Rathaus erhältlich.

Raumluftfilter
Bürgermeister Vosberg berichtet, dass im Zusammenhang mit Aufrechterhaltung des Schulbetriebes während der Corona-Pandemie, immer wieder das Thema „mobile Raumluftfiltergeräte“ diskutiert wird. Die Gemeinde hat im letzten Jahr vom Land zur Verfügung gestellte Finanzmittel dazu verwendet, ein Luftfiltergerät für die Schule anzuschaffen. Darüber hinaus wurden CO2-Sesonren für sämtliche Klassenräume beschafft. Anfang August trat nun erneut ein Förderprogramm für die Beschaffung solcher Geräte in Kraft.
Die Fördermittel werden hier nach einer bestimmten Priorisierung bzw. Reihenfolge vergeben:
a) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder unter 12 Jahren;
b) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder ab 12 Jahren;
c) CO2-Sensoren zur Unterstützung des Lüftens;
d) mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, soweit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden.
Hintergrund dieser Reihenfolge ist, dass aus wissenschaftlicher Sicht das Lüften über Fenster am allermeisten bringt und somit unersetzbar bleibt. Daher sollen die Fördermittel zunächst dort eingesetzt werden, wo keine ausreichende Fensterlüftung möglich ist. In der Grundschule in Oberried können sämtliche Räume gut durchlüftet werden, sodass erst eine Förderung in der Kategorie d) erfolgen kann. Nach Rücksprache mit der Schulleitung wurde für den Kernzeitraum eine Förderung für ein weiteres Lüftungsgerät beantragt.

Tilgungszuschuss Förderdarlehen Ursulinenhof
Bürgermeister Vosberg gibt bekannt, dass bei Erreichen des Energiestandards „KfW-Effiziezhaus55“ ein Tilgungszuschuss auf KfW-Mitteln gewährt wird. Der Nachweis konnte erbracht werden und die Zusatzförderung Energiestandart KfW-Effizienzhaus aus KfW-Mitteln in Höhe von 50.000€ wurde gewährt. Die Förderung erfolgt als Tilgungszuschuss auf das Förderdarlehen der L-Bank zum 31.07.2021.

Eröffnungsbilanz
Bürgermeister Vosberg gibt bekannt, dass die Bewertung des Anlagevermögens der Gemeinde zum Stichtag 01.01.2019 abgeschlossen ist und die Daten zur Migration an Komm.one übermittelt wurden. Von dort wurde ein Termin zur Datenübernahme für den Juni 2022 in Aussicht gestellt.



Bericht aus dem Finanzwesen für das laufende Haushaltsjahr (Stand 14.09.2021)
Kämmerin Gudrun Leimroth berichtet ausführlich zu jeweiligen Erträgen und Aufwendungen in den einzelnen Teilergebnishaushalten zum Stand 14.09.2021 sowie zu den geplanten Investitionen im Finanzhaushalt.
Im Teilergebnishaushalten 1 und 2 kann zusammenfassend unter Berücksichtigung der linear und nicht linear verlaufenden Erträge und Aufwendungen davon ausgegangen werden, dass die Planansätze in etwa erreicht werden. Im Teilhaushalt 3 entsprechen die Planungen der linear verlaufenden Erträgen und Aufwendungen den Ansätzen. Bei der Gewerbesteuer ist im Vergleich zum Ansatz mit einer Steigerung zu rechnen. Gleichzeitig wird der Ansatz bei der zu leistenden Gewerbesteuerumlage überschritten werden.
Höhere Erträge und ggf. niedrigere Aufwendungen werden das plante Minus im Ergebnishaushalt verringern.

17.08.2021 - SBG Südbadenbus informiert: Wiedereinsetzten der Discobusse ab 20.08.21

Ab der Nacht vom 20.08. auf 21.08.21 können aufgrund der CORONA Verordnung und der Öffnung der Discotheken, die Nachtbusse auf den Linien 7200 Denzlingen - Emmendingen - Malterdingen, 7206 Denzlingen - Waldkirch - Elzach, 7215 Kirchzarten - Oberried - Hofsgrund und 7216 Freiburg - Kirchzarten - St. Peter wieder die Fahrten aufnehmen.

16.08.2021 - Corona-Verordnung (CoronaVO) Baden-Württemberg notverkündet

Mit der Zehnten Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) werden die bislang geltenden Regelungen im Nachgang zu dem Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021 grundlegend überarbeitet.

Ab heute tritt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Baden-Württemberg die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) in Kraft, unabhängig von der Inzidenz. Die aktuelle Fassung der Verordnung stellen wir Ihnen zum Download als PDF-Datei bereit.

Insbesondere folgende (Änderungs-)Regelungsinhalte sind umfasst:
  • Die Verordnung tritt am 16. August 2021 in Kraft und läuft zum 13. September 2021 aus.
  • Die Abstandsregel wurde zu einer Empfehlung umgestaltet. Im Übrigen bleiben die weiteren AHA+L-Regeln (Lüften, Hygiene, Maskenpflicht) erhalten.
  • Differenzierung zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen. Nicht-immunisierte Personen unterliegen grundsätzlich der Testverpflichtung bei Zutritt zu Einrichtungen bzw. Teilnahme an Veranstaltungen.
  • Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule gelten als getestete Personen (bis zum 13. September 2021).
  • Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind ohne Beschränkungen zulässig.
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unterliegen der 3G-Nachweispflicht. Im Freien gilt dies für Großveranstaltungen ab 5.000 Besucherinnen und Besuchern und für Veranstaltungen bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Es bleibt bei der in dem CdSK-Beschluss festgelegten Obergrenze von 25.000 Personen.
  • Aufnahme einer Vorschrift mit Anforderungen zur corona-konformen Durchführung der anstehenden Bundestagswahl.
  • Kultur-, Freizeiteinrichtungen, Messen, Ausstellungen und Kongresse usw., Angebote der außerschulischen und Erwachsenenbildung und Freizeitverkehre unterliegen einer 3G-Nachweispflicht, soweit es sich um den Zutritt zu geschlossenen Räumen handelt.
  • Die Sportausübung in Sportstätten in geschlossenen Räumen unterliegt grundsätzlich der 3G-Nachweispflicht.
  • Diskotheken, Clubs und ähnliche Einrichtungen unterliegen der PCR-Testpflicht für nicht-immunisierte Personen.
  • In der Innengastronomie sowie bei Beherbergungsbetrieben gilt eine 3G-Nachweispflicht. Bei Betriebskantinen und Mensen gilt dies nur für externe Gäste.
  • Der Einzelhandel (Ladengeschäfte und Märkte) ist ohne 3G-Nachweispflicht zulässig.
  • Körpernahe Dienstleistungen unterliegen generell der 3G-Nachweispflicht mit Ausnahme gesundheitsbezogener Dienstleistungen.


Alle Informationen und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg.

11.08.2021 - Teerarbeiten/Straßenreparaturen in St. Wilhelm und Hofsgrund ab Montag, 16.08.2021

St. Wilhelm: Feldbergstraße ab Schulhaus bis Gasthaus „Linde-Napf“
Hofsgrund: Rainweg
Es ist mit Behinderungen des Verkehrs auf diesen Straßenabschnitten für die Dauer von 1-3 Tagen (je nach Wetter) zu rechnen. Teilweise sind Umfahrungen möglich, aber es kann auch in Ausnahmen zu Wartezeiten bis ca. 30 min kommen. Wir bitten um Verständnis.

11.08.2021 - Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 10.08.2021

03.08.2021 - Das zukunftssichere Glasfasernetz kommt zu Ihnen nach Oberried: INFOVERANSTALTUNG AM 09.08.2021

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oberried,

der Breisgau-Hochschwarzwald wappnet sich für die Zukunft mit schnellem Internet. An geförderten Adressen kann mit Hilfe von offiziellen Fördergeldern ein kostenloser Gebäude-Anschluss gelegt werden. Das Glasfasernetz erlaubt Ihnen Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s und vernetzt Sie mit der ganzen Welt. Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald koordiniert den geförderten Netzausbau und hat Vodafone als Partner an seiner Seite.

Gerne möchten wir Sie über das gemeinsame Projekt informieren und laden Sie sehr herzlich zu unserer Informationsveranstaltung ein:

09. August 2021
19 Uhr
Goldberghalle Oberried
Hauptstraße 27, 79254 Oberried


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03.08.2021 - Bekanntgabe der Feststellung des Überschreitens des Inzidenzwertes von 10 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Gesundheitsamt, stellt aufgrund von § 1 Absatz 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 25. Juni 2021 in der ab 26. Juli geltenden Fassung für das Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald folgendes fest:

Im Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist die 7-Tage-Inzidenz von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit dem 29. Juli 2021 und somit an fünf aufeinander folgenden Tagen überschritten.

Die Feststellungen wurde soeben im Internet unter der Adresse des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald (www.breisgau-hochschwarzwald.de) unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" bekanntgemacht. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet.

Die Inzidenzstufe 2 gilt ab dem 03. August 2021.

05.07.2021 - Anträge für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Programmjahr 2022

Für das Jahr 2022 können Anträge nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für die Ortsteile Hofsgrund, St. Wilhelm sowie den Kernort Oberried gestellt werden.
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Wohnen“:
  • die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnzwecken
  • die umfassende Modernisierung des bestehenden Hauptgebäudes (bis Baujahr 1960er Jahre), auch zu Mietwohnungen
  • die Nachverdichtung im Ortskern als Baulückenschluss
Die Förderung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss, nach erfolgreicher Antragsstellung, gewährt. Die Projekte müssen sich in der historischen Ortslage befinden und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden werden. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird grundsätzlich der Fokus auf die Umnutzung leerstehender Bausubstanz gelegt. Die ökologische Komponente der Projekte wird weiterhin eine starke Gewichtung behalten. Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum bleibt die Förderung von Mietwohnungen aufgrund des weiterhin vorliegenden Bedarfs nach zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum in der Förderkulisse bestehen.
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Grundversorgung“:
  • Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (beispielsweise Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien, Bäckereien, ärztliche Versorgung und örtliche Handwerksbetriebe)
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Arbeiten“:
  • Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern (Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet)

Förderanträge müssen bis zum 06. August 2021 bei der Gemeinde Oberried gestellt werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der:
  • Gemeinde Oberried, Herr Reza, Telefon 07661/9305-11.
  • KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH, Herrn Schäfer, Telefon 0761/20710-39

Die Ausschreibung wurde am 02.07.2021 veröffentlicht und kann bei den genannten Kontaktstellen oder im Internet beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg / Rubrik Ländlicher Raum / Förderung eingesehen werden.

02.07.2021 - Rathaus ab Montag, den 5. Juli 2021 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten und ohne Voranmeldung persönlich erreichbar

Ab Montag, den 5. Juli 2021 wird das Rathaus wieder zu den üblichen Öffnungszeiten und ohne Voranmeldung persönlich erreichbar sein. Konkret sind die Türen des Rathauses dann also wieder von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr offen.
Damit unnötige Wartezeiten und Ansammlungen von wartenden Bürgerinnen und Bürger im Rathausflur vermieden werden können, empfehlen wir weiterhin dringend darum im Vorfeld einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter zur vereinbaren.
Die Abwicklung der Dienstleistungen auf dem Rathaus und in den dortigen Büros erfolgt nach wie vor unter Beachtung der aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften. Hierzu stehen bei Bedarf Desinfektionsmittel zur Verfügung. Zudem sind die Arbeitsplätze größtenteils und wo möglich mit einer entsprechenden Plexiglasscheibe versehen.

Darüber hinaus gilt im Rathaus eine Maskenpflicht. Wir bitten daher darum, beim Besuch des Rathauses immer eine Maske mitzubringen und diese vor der Rathaustür aufzusetzen.

Wir freuen uns sehr darauf, Sie nunmehr größtenteils auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich auf dem Rathaus begrüßen zu können!

28.06.2021 - Bekanntgabe der Feststellung über das Vorliegen der Voraussetzungen für Maßnahmen der Inzidenzstufe 1 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und im Stadtkreis Freiburg

Für das Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und für das Gebiet des Stadtkreises Freiburg ist die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz seit dem 23. Juni 2021 und damit an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit liegen die Voraussetzungen für das Inkrafttreten von Maßnahmen der Inzidenzstufe 1 nach § 1 Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 22 und 23 Absatz 1 Satz 2 CoronaVO vor.

Die Feststellungen wurde soeben im Internet unter der Adresse des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald (www.breisgau-hochschwarzwald.de) unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" bekanntgemacht.
Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet.

Die Inzidenzstufe 1 gilt ab dem 28. Juni 2021.

28.06.2021 - Änderung CoronaVO und CoronaVO Schule zum 28.06.2021

Die Landesregierung hat die neunte Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) notverkündet. Die CoronaVO wurde grundlegend überarbeitet. Die Verordnung hat eine neue Struktur erhalten, mit dem Ziel die CoronaVO verständlicher und praxistauglicher zu machen.

Die konsolidierte Fassung der CoronaVO Baden-Württemberg steht nachfolgend zum Download bereit.

Alle Informationen und Änderungen finden auf der Internetseite der Landesregierung und auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg

21.06.2021 - Änderung CoronaVO und CoronaVO Schule zum 21.06.2021

Gestern Abend wurde die zweite Änderung der achten CoronaVO notverkündet. Die konsolidierte Fassung der CoronaVO Baden-Württemberg steht nachfolgend zum Download bereit.

Auch die CoronaVO Schule wurde geändert und gilt auch ab 21.06.2021.

Alle Informationen und Änderungen finden auf der Internetseite der Landesregierung und auf der Internetseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg

09.06.2021 - Corona-Regeln mit Stufenplan gültig ab 07.06.2021

Direkt zur Übersicht des Landes Baden-Württemberg auf einen Blick: Stufenplan ab 07.06.2021

19.05.2021 - Allgemeinverfügung zur Regelung von Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und die Stadt Freiburg

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt - hat heute die Allgemeinverfügung zur Regelung von Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und die Stadt Freiburg erlassen. Aufgrund der neuen Corona-Einreiseverordnung des Bundes (CoronaEinreiseV) vom 12.05.2021 wurde eine Anpassung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt - vom vom 23. Februar 2021 notwendig.

Die Allgemeinverfügung, die auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht wurde, tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft (www.lkbh.de/bekanntmachungen)
Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung tritt die Allgemeinverfügung vom 23. Februar 2021 außer Kraft.

19.05.2021 - Stadtradeln 2021 - Oberried radelt wieder vom 26.06. bis 16.07.2021 für ein besseres Klima

Sammeln Sie gemeinsam mit dem ganzen Ort Fahrradkilometer. Jeder kann sich kostenlos registrieren für das allen offenstehende "Offenes Team - Oberried" oder eigenes Team für Familie, Freunde/innen, Arbeitskollegen/innen, Vereinskameraden/innen usw. anlegen und Kilometer für ein besseres Klima sammeln.

Informationen und Anmeldung
Titelseite der Dreisamtalbroschüre 2021-2023 (Bild: A+K Verlag)
19.05.2021 - Dreisamtal - Info neu aufgelegt

Der A+K Verlag aus Freiburg hat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Buchenbach, Kirchzarten, Oberried und Stegen die neue Auflage der Bürgerbroschüre "Dreisamtal - vor den Toren Freiburgs" veröffentlicht.

Die Bürgerbroschüre ist wieder als nützliches Nachschlagewerk für die Bürgerinnen und Bürger des Dreisamtals sowie an alle gedacht, die sich für das Dreisamtal interessieren. Neben allen wichtigen Infos über die Gemeindeverwaltungen und allen weiteren relevanten Institutionen beinhaltet die Bürgerinformation auch wieder aktualisierte Ortspläne der Gemeinden. Als Druckausgabe ist sie in allen Rathäusern kostenfrei erhältlich.

Zusätzlich können Sie in der Bürgerinformationsbroschüre "Dreisamtal 2021-2023" als virtuelles E-Paper auch digital Wissenswertes nachschlagen.

Hier geht's zur digitalen Ausgabe: E-Paper Dreisamtal 2021-2023

18.05.2021 - Feststellung des Gesundheitsamtes: 7-Tages- Inzidenz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wieder unter 50

Im Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit dem 14. Mai 2021 und somit an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten.

Maßgeblich für die Feststellung des Unterschreitens des Schwellenwertes von 50 ist die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz.

Die Rechtwirkungen des § 21 Abs. 5 Satz 1 CoronaVO treten nach § 21 Abs. 9 Satz 2 CoronaVO am nächsten Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein, also morgen, Mittwoch, 19. Mai 2021.

Für die Schulen treten die Rechtswirkungen nach § 19 Abs. 5 Satz 1 Hs. 2 CoronaVO am übernächsten Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein, also am Donnerstag, 20. Mai 2021.

Alle Informaionen hierzu finden Sie unter www.breisgau-hochschwarzwald.de

10.05.2021 - Landratsamt stellt Überschreitung des 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald fest

Im Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit dem 08.05.2021 und somit seit drei Tagen in Folge überschritten.

Die Feststellung wurde am 10.05.2021 im Internet unter der Adresse des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald (www.breisgau-hochschwarzwald.de) unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" bekanntgemacht. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet.

www.lkbh.de/bekanntmachungen


Ab dem übernächsten Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung gelten die in § 20 Abs. 3 Satz 2 CoronaVO geregelten Lockerungen unter anderem für den Einzelhandel, Ladengeschäfte, Märkte, Bibliotheken, Museen etc. und den Betrieb von Sportanlagen und den Sport im Freien im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nicht mehr.

04.05.2021 - Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hebt die Sperrbezirke im Zuge der Geflügelpest mit Ablauf des 05. Mai auf

Die Veterinärbehörde des Landratsamtes hebt die Sperrbezirke im Zuge der Geflügelpest mit Ablauf des 05. Mai auf. Diese gehen zunächst bis zum 14. Mai 2021 in das sogenannte Beobachtungsgebiet über. Die Veröffentlichung der entsprechenden Änderungsverfügung erfolgt am 5. Mai auf der Homepage des Landratsamtes und tritt tags darauf am 06. Mai in Kraft.


Mit dem Wegfall der Sperrbezirke entfallen demnach die Aufstallungspflicht für Geflügel sowie das Verbringungsverbot für Säugetiere aus Geflügel haltenden Betrieben.


Das Verbringen von Geflügel sowie die Vermarktung von Eiern und anderen Produkten aus der Geflügelhaltung sind aber erst ab dem 15. Mai wieder ohne Einschränkungen möglich.

24.04.2021 - Corona-Verordung Baden-Württtemberg zum 24.04.2021 geändert

Eine Zusammenfassung über die aktuellen Änderungen kann unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ abgerufen werden. Hier finden Sie auch die aktualisierten Corona-Regeln auf einen Blick.

19.04.2021 - Corona-Verordung Baden-Württtemberg zum 19.04.2021 geändert

Die Verordnung tritt am Montag, 19. April 2021, in Kraft.
Eine Zusammenfassung über die aktuellen Änderungen kann unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ abgerufen werden. Hier finden Sie auch die aktualisierten Corona-Regeln auf einen Blick (gültig ab 19.04.2021).

09.04.2021 - Regionalbusse im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) fahren nächste Woche nach Schulfahrplan

Ab 12. April 2021 fahren die Regionalbusse im RVF-Gebiet bis auf weiteres nach Schulfahrplan. Auch wenn in dieser Woche der Großteil der Schülerinnen und Schüler keinen Präsenzunterricht hat, haben sich die Verkehrsunternehmen im RVF zu dieser Regelung entschlossen. Kinder, die die Notbetreuung besuchen, sowie Abschlussklassen kommen so auch nächste Woche zuverlässig zur Schule.
Die Entscheidung haben die Verkehrsunternehmen gemeinsam mit den Aufgabenträgern – Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen – sowie der Stadt Freiburg getroffen. Auch die Freiburger Verkehrs AG (VAG) fährt bereits nächste Woche wieder nach Schulfahrplan.

Beim RVF will man vor allem einen wöchentlich wechselnden Fahrplan vermeiden – Fahrgäste sollen vielmehr ein zuverlässig geltendes Angebot vorfinden, das bei der Alltagsplanung hilft. Dafür tragen die Unternehmen im RVF im Vergleich zur gegenüber normalen Schultagen absehbar geringeren Nachfrage dennoch hohe Betriebskosten. Sollte ein erneuter mehrwöchiger Lockdown mit kompletten Schulschließungen beschlossen werden, wird erneut geprüft, welcher Fahrplan angeboten werden kann.

Aktuelle Informationen zum Fahrplan finden Fahrgäste unter www.rvf.de oder in der RVF-App FahrPlan+.

09.04.2021 - Änderung der Coronaverordnung Baden-Württemberg ab 12.04.2021 beschlossen

Die CoronaVO wurde zur Umsetzung der bereits angekündigten Aussetzung des Präsenzunterrichts vom 12. bis 18 April 2021 geändert und notverkündet. Die Änderung des § 14b tritt am 12.04.2021 in Kraft.
Weitere Informationen stellt das Land auf seiner Seite https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ zur Verfügung.

Aktualisierte Liste der impfberechtigten Personengruppen

Die Liste der impfberechtigten Personengruppen in Baden-Württemberg wurde ebenfalls aktualisiert. Es handelt sich überwiegend um kleinere Änderungen, die der Übersichtlichkeit halber in der Änderungsfassung nachvollzogen werden können.

09.04.2021 - Weitere Allgemeinverfügung zur Geflügelpest im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erlassen

Nachdem im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald weitere Ausbrüche der aviären Influenza H5N8 amtlich festgestellt worden sind, hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald gestern Abend aufgrund der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) eine weitere Allgemeinverfügung erlassen und einschließlich einer Karte im Internet auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht:
www.lkbh.de/bekanntmachungen

Als Sperrbezirke (rot umrandet und vollflächig rot hervorgehoben) werden die Gebiete um einen Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt.
Die Sperrbezirke umfassen die von der roten Umrandung erfassten Teile der Gemarkungen der Gemeinden Buchenbach, Feldberg, Friedenweiler, Lenzkirch, March, St. Märgen, Schallstadt, Schluchsee sowie der Städte Titisee-Neustadt und Vogtsburg. Zudem die gesamte Gemarkung der Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breitnau, Ebringen, Eichstetten, Hinterzarten, Horben, Ihringen, Merdingen, Sölden, Umkirch, Wittnau und der Stadt Breisach.

Um die Sperrbezirke werden mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Seuchenbestand Beobachtungsgebiete (blau umrandet, bei Überlappung mit Sperrbezirk rot umrandet, vollflächig blau hervorgehoben) festgelegt.
Die Beobachtungsgebiete umfassen Teile der Gemarkungen der Gemeinden Buchenbach, Feldberg, Friedenweiler, Glottertal, Hartheim, Lenzkirch, March, Schallstadt, Schluchsee sowie der Städte Bad Krozingen, Staufen, Titisee-Neustadt und Vogstburg. Zudem die gesamte Gemarkung der Gemeinden Gottenheim, Gundelfingen, Ehrenkirchen, Eisenbach, Heuweiler, Merzhausen, Münstertal, Oberried, Pfaffenweiler, St. Peter, Stegen und der Stadt Löffingen.

Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Sie tritt am 09.04.2021 - also heute - in Kraft. Sie bleibt in Kraft, bis die Beendigung des Seuchenfalls durch das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald festgestellt worden ist.

Die bisherige Allgemeinverfügung vom 27.03.2021 ist damit aufgehoben.

30.03.2021 - UPDATE Kostenlose Schnelltests in Oberried - Kommunales Testzentrum im Ursulinenhof mit vorheriger Anmeldung: Online-Anmeldung möglich

Aufgrund der großen Nachfrage werden vor und während der Ostertage Testzeiten erweitert

Das kommunale Testzentrum für unsere Gemeinde im Ursulinenhof ist erfolgreich gestartet und findet großen Zuspruch Dort kann sich jeder im Rahmen der Teststrategie des Bundes einmal wöchentlich kostenlos testen lassen.

Anmeldung
Es ist aber erforderlich, dass man sich vorher anmeldet:
- https://apo-schnelltest.de/kloster-apotheke-oberried oder
- telefonisch unter 07661-2766


Testzeiten           
Montag - Freitag von 9:30 bis 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag von 17:00 bis 19:00 Uhr und
Samstag, Sonntag und Feiertag von 15:30 bis 17:00 Uhr

Wir sagen "DANKE" nicht nur dem Team der Kloster-Apotheke Oberried, insbesondere auch dem DRK Oberried und der Bürgergemeinschaft Oberried, ohne deren Unterstützung die Umsetzung des Testzentrums nicht in der Form möglich wäre!

30.03.2021 - Änderung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg zum 29.03.2021

Die Verordnung tritt am Montag, 29. März 2021, in Kraft. Die konsolidierte Verordnung stellen wir Ihnen als Datei-Download bereit.
Eine Zusammenfassung über die aktuellen Änderungen können unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ abgerufen werden. Hier finden Sie auch die aktualisierten Corona-Regeln auf einen Blick und Übersicht der offenen und geschlossenen Einrichtungen und Aktivitäten sowie Erklärungen zur Corona-Verordnung in leichter Sprache.

23.03.2021 - UPDATE Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit denRegierungschefinnenund Regierungschefs der Länderam 22. März 2021

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis zum 18. April verlängert.

In einer kurzfristig am 24.03.21 anberaumten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Vormittag wurde die Beschlussziffer 4 („erweiterte Ruhezeit an Ostern“) ersatzlos zurückgenommen. Die mit dem Beschluss getroffenen Regelungen zur „Osterruhe“ werden somit nicht umgesetzt.

Die Ergebnisse des Bund-Länder-Gesprächs vom gestrigen Tag können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung nachlesen. Zusätzlich stellen wir den gesamten Wortlaut des Beschlusses als Datei-Download zur Verfügung:

22.03.2021 - Änderung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg zum 22.03.2021

Die Verordnung tritt am Montag, 22. März 2021, in Kraft. Die konsolidierte Verordnung stellen wir Ihnen als Datei-Download bereit.
Eine Zusammenfassung über die aktuellen Änderungen können unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ abgerufen werden. Hier finden Sie auch die aktualisierten Corona-Regeln auf einen Blick und Übersicht der offenen und geschlossenen Einrichtungen und Aktivitäten sowie Erklärungen zur Corona-Verordnung in leichter Sprache.

22.03.2021 - Stadt Freiburg hat 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen überschritten

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt - stellt aufgrund von § 20 Absatz 3 Satz 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung, CoronaVO) vom 07.03.2021 für das Gebiet des Stadtkreises Freiburg folgendes fest:

Im Gebiet des Stadtkreises Freiburg ist die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit dem 19.03.2021, und somit seit drei Tagen in Folge überschritten.

Die Bekanntmachung wurde auf der Internetseite des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald ortsüblich bekannt gemacht.

08.03.2021 - Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung ab 08.03.2021

Die 6. Corona-Verordnung wurde am Sonntag notverkündet und berücksichtigt die zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 03.03.2021 beschlossenen Öffnungsschritte. Das Öffnungskonzept umfasst mehrere Stufen, die an die Inzidenzen gebunden sind. Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, die Inzidenzen in den Landkreisen zum Maßstab zu nehmen.

Wir stellen Ihnen als Datei-Download neben dem gesamten Wortlaut der Coronaverordnunder auch die aktuellen landesweiten Regelungen ab 08.03.2021 und eine Übersicht aller geöffneten und weiter geschlossenen Einrichtungen und Angeboten zur Verfügung.

Mehr Informationen und Hinweise können Sie auf der Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg nachlesen.

04.03.2021 - Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 03.03.2021 und Stufenplan für weitere mögliche Öffnungsschritte

01.03.2021 - Neunte Änderungsverordnung zur 5. CoronaVO Baden-Württemberg ab 01.03.2021

Die Änderung der CoronaVO wurde am Freitag in den späten Abendstunden beschlossen und notverkündet. Zusätzlich zur Öffnung der Friseurbetriebe treten folgende Änderungen zum 1. März 2021 in Kraft:
  • Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung ist wieder möglich. Theorieunterricht ist weiterhin nur online erlaubt.
  • Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs, in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau und Raiffeisenmärkten ist wieder möglich.
  • Die Befreiung von der Maskenpflicht bei Gremiensitzungen und anderen Veranstaltungen gem. § 10 Abs. 4 gilt nicht für Besucher.

Eine Übersicht der ab 1. März gültigen Regelungen sowie der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten stellt das Land auf seiner Website zur Verfügung.
Logo Jugend bewegt...Oberried
26.02.2021 - Teilnahme an Jugendstudie im ländlichen Raum

Jetzt seid ihr gefragt: Jugendliche im ländlichen Raum. Ihr habt die Möglichkeit an einer Studie der Jugendstiftung Baden-Württemberg teilzunehmen. Die Ergebnisse dienen als Orientierung für politische Entscheidungen, bspw. steht die Frage im Raum, ob sich die Bedürfnisse von Jugendlichen, die in der Stadt leben, von denen der Jugendlichen, die in kleinen Gemeinden leben, unterscheiden. Dies ist eine gute Möglichkeit eure Wünsche auf Landesebene abzubilden.


Link zur Jugendstudie: https://befragung.studie.land/index.php/355593
Zugangscode: Sw9js210

Ebenso besteht die Möglichkeit die Umfrage als pdf auszudrucken, auszufüllen und anonym an die Jugendstiftung Baden-Württemberg zurück zu senden.

17.02.2021 - Regionalbusse im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) fahren ab 22.02.2021 wieder nach Schulfahrplan

Am 22. Februar 2021 werden im RVF-Gebiet wieder Kitas geöffnet, in Grundschul- und Abschlussklassen kann wieder Präsenzunterricht stattfinden. Aus diesem Grund fahren die Regionalbusse im RVF-Gebiet ab der kommenden Woche wieder nach Schulfahrplan. Dies haben die Verkehrsunternehmen im RVF in Abstimmung mit den Aufgabenträgern – Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen – und der Stadt Freiburg beschlossen. Auch die Freiburger Verkehrs AG (VAG) fährt wieder nach Schulfahrplan.

Aktuelle Informationen zum Fahrplan finden Fahrgäste unter www.rvf.de oder in der RVF-App FahrPlan+.

15.02.2021 - Landesregierung erlässt 8. Änderung der Corona-Verordnung

Die Achte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung wurde am Samstag notverkündet. Die Änderungen gültig ab 15.02.2021 sind in der nachfolgenden Volltextfassung eingearbeitet.

Hinsichtlich der geplanten Öffnung der Grundschulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird eine weitere Fassung mit allen Regelungen ab 22.01.2021 ebenfalls bereitgestellt.
Der Unterrichtsbetrieb in der Präsenz an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen bleibt mit bestimmten in der Verordnung genannten Ausnahmen, zum Beispiel für Abschlussklassen, bis zum 7. März 2021 weiter untersagt.

11.02.2021 - Landesregierung erlässt siebte Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung

Gestern (10.02) erfolgte die Notverkündung der Änderung der CoronaVO. Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen werden zum 11. Februar 2021 aufgehoben (§ 1c aufgehoben). Damit setzt das Land ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim um.

10.02.2021 - Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 10.02.2021

Mit dem heutigen Beschluss der MPK wurden nachfolgende Regelungsinhalte wurden u.a. vereinbart:
  • Die bisherigen Beschränkungen bleiben im Wesentlichen in Kraft und werden bis zum 7. März 2021 verlängert.
  • Kontaktbeschränkungen, die Pflicht zum Tragen von Medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften, die Umsetzung von Hygienekonzepten in Einrichtungen und die Unterlassung von privaten Reisen und Besuchen bleiben im bisherigen Rahmen bestehen.
  • Die Öffnung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen hat Priorität und soll als erstes schrittweise vollzogen werden. Ministerpräsident Kretschmann teilte in seinem Pressestatement nach der MPK mit, dass in Baden-Württemberg Kindertagesstätten und Grundschulen ab Montag, 22.02.2021 schrittweise geöffnet werden sollen, sofern die Infektionslage dies zulässt. Zudem wird mit dem MPK-Beschluss ein Prüfauftrag an die Gesundheitsministerkonferenz erteilt, inwieweit eine Höherpriorisierung der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie der Lehrkräfte in den Grundschulen bei der nächsten Fortschreibung der Impfverordnung erfolgen kann.
  • Friseure können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts sowie unter Nutzung medizinsicher Masken den Betrieb ab 01.03.2021 wieder aufnehmen.
  • Nächste Öffnungsschritte können bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen durch die Länder erfolgen. Dieser Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels, von Museen und Galerien sowie die Öffnung der nach geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetrieben umfassen.
  • Besuchsregeln in Pflegeheimen sollen erweitert werden. Hierfür soll die Gesundheitsministerkonferenz zeitnah Empfehlungen vorlegen.

Den gesamten Wortlaut stellen wir Ihnen als Datei-Download zur Verfügung:

01.02.2021 - Corona-Verordnung Baden-Württemberg in der Fassung gültig ab 01.02.2021

Sozialministerium: Erneute Änderung der CoronaVO
Neben weitestgehend redaktionellen Anpassungen sind insbesondere folgende Regelungsinhalte ab dem 01.02.2021 betroffen:

  • Schulen und Kindertagesstätten (§ 1f): Die derzeit gültige Regelung der Corona-Verordnung in § 1f wird bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Damit wird die Geltungsdauer im Schul- und Kita-Bereich den übrigen Vorschriften der Corona-Verordnung angeglichen.
  • Erweiterung der qualifizierten Maskenpflicht auf Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete (§ 1i): Der § 1i Satz 2 der Corona Verordnung ordnet eine qualifizierte Maskenpflicht für Veranstaltungen von Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften zur Religionsausübung an, nicht aber für Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete - diese qualifizierte Maskenpflicht wird nun auf Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete ausgeweitet.
  • Betriebsuntersagungen (§ 1d Abs. 1 Nr. 8): Wettannahmestellen sind wieder zugelassen, sofern sie kontaktarm und innerhalb eines bestimmten Zeitfensters betrieben werden.
  • Zutritt zu Krankenhäusern (§ 1h): Vor dem Zutritt zu Krankenhäusern wird vorsorglich von Besuchern das Vorliegen sowohl eines negativen Antigentests als auch das Tragen eines qualifizierten Atemschutzes während des Aufenthalts verlangt. Die Krankenhäuser haben den Besuchern die Durchführung der Testung anzubieten.

25.01.2021 - Corona-Verordnung Baden-Württemberg in der Fassung gültig ab 25.01.2021

Die 5. Verordnung zur Änderung der CoronaVO zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01.2021 wurde am 23.01.2021 durch die Landesregierung beschlossen und das Staatsministerium notverkündet. Nachfolgende stellen wir Ihnen diese im Gesamttext als Datei-Download zur Verfügung.
Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Landesregierung.

Regelungen für Veranstaltungen zur Religionsausübung und bei Todesfällen

Mit dem angefügten Schreiben informierte das Kultusministerium heute die Kirchen und Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land sowie die Bestatter über die Änderungen der Regelungen für Veranstaltungen zur Religionsausübung sowie bei Todesfällen durch die Änderung der CoronaVO zum 25. Januar 2021. Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind spätestens zwei Werktage zuvor gegenüber den Ortspolizeibehörden anzuzeigen. Dies gilt in der Regel nicht für Urnen- und Erdbestattungen sowie Trauerfeiern in Aussegnungshallen.

Medizinische Masken ab 25. Januar im ÖPNV
Das Ministerium für Verkehr informierte heute über die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutz in Bussen und Bahnen sowie an den Bushaltestellen und Bahnsteigen. Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht werde in der Woche vom 25. Bis 31 Januar kein Bußgeld erhoben werden. Danach wird das Fehlen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.

20.01.2021 - Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19.01.2021: Die bisherigen Beschränkungen bleiben in Kraft und werden bis zum 14.2.2021 verlängert

In der gestrigen Videokonferenz vereinbarten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, dass die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern fort gelten. Die zusätzlichen bzw. geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefsder Staats-und Senatskanzleien wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten.

Den gesamten Wortlaut stellen wir Ihnen als Dateidownload zur Verfügung:

19.01.2021 - Digitaler Workshop ' Was / Das kann Jugendbeteiligung ?!': Miteinscheidung zu Themen und Termin ist möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Jugendliche, Gemeinderäte, Vereinsvorstände und Unterstützer*innen der Oberrieder Jugendarbeit,

wie bereits angekündigt findet Ende Februar der digitale Workshop ' Was / Das kann Jugendbeteiligung ?!' statt.

Der Workshop findet für die Gemeinden Buchenbach, Ihringen und Oberried statt und richtet sich sowohl an Jugendliche als auch an Gemeinderäte, Multiplikatoren und Vertreter*innen aus der Verwaltung. Diese Einladung darf gerne an interessierte Personen weitergeleitet werden. Der Workshop wird ausschließlich für die durch die Fachstelle JuKon des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald begleiteten Gemeinden veranstaltet und ist ein kostenlosen Angebot. Die Gemeinde Oberried und die Fachstelle JuKon lädt dich / Sie herzlich zum digitalen Workshop 'Was / Das kann Jugendbeteiligung?!' ein.

Du kannst / Sie können über das Programm sowie über den Termin des Workshops noch bis Mittwoch 20.01.2021 mitentscheiden! Das Ziel ist, den Workshop auf die Interessen der Gemeinden Ihringen, Buchenbach und Oberried passgenau zuzuschneiden.

Bitte teile / teilen Sie uns ihre Meinung unter folgendem Link bis Mittwoch 20.01.2021 mit:

https://constanzedunst.typeform.com/to/Ngc7sWTP


Nachdem die Planung abgeschlossen ist aber spätestens Ende Januar erhältst du / erhalten Sie eine ausführliche Einladung mit allen Eckdaten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Constanze Dunst von der Fachstelle JuKon unter:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich Planung, Qualitätsentwicklung und Bildung
Berliner Allee 3, 79114 Freiburg i. Br.
Tel.: +49 761 2187 2619

17.01.2021 - Bürgermeisterwahl: Ergebnis online abrufbar

Das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters/in am Sonntag, 17.01.2021 finden Sie über den folgenden Link:

Wahlergebnis Bürgermeisterwahl Oberried, Sonntag, 17.01.2021


17.01.2021 - Neue Änderung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg gültig ab Montag, 18.01.2021

Mit Beschluss vom 16. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 18. Januar 2021 in Kraft.

Internetseite der Landesregierung mit allen aktuellen Maßnahmen und Regelungen

16.01.2021 - Hinweise zur Bürgermeisterwahl am Sonntag, 17. Januar 2021 (Wahlzeit von 08.00 bis 18.00 Uhr)

  • Wir weisen nochmals darauf hin, dass sich die Wahlräume für die Wahlbezirke im Kernort Oberried und in Hofsgrund geändert haben! Die Wahl im Kernort Oberried wird in der Marktscheune in der Klosterscheune durchgeführt. In Hofsgrund wird der große Bürgersaal im Bürgerhaus als Wahllokal genutzt.
  • Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und den Ausweis mit.
  • Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt auch für die Ortsteile zentral im Rathaus und in der Klosterscheune in Oberried.
  • Das Ergebnis wird auf dem Vorplatz des Rathauses in Oberried vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses am Sonntagabend direkt nach der Auszählung verkündet.

Bitte beachten Sie, dass die Wahl unter Pandemie-Bedingungen stattfindet! Denken Sie beim Gang zur Wahlurne insbesondere an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung und an die Wahrung des Mindestabstands. Für die Wahllokale wurden Hygienekonzepte erstellt. Bitte beachten Sie die Hinweise, die Sie vor Ort entweder durch die Beschilderung oder durch die Wahlhelfer diesbezüglich bekommen.

Im Anschluss an die Verkündung des Wahlergebnisses werden keine Feierlichkeiten oder Ähnliches stattfinden. Die Wahlergebnisse werden unmittelbar nach der Ergebnisverkündung auch auf der Homepage der Gemeinde (www.oberried.de) bereitgestellt. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich nicht vor Ort über das Wahlergebnis zu informieren, sondern über unsere Homepage!

Vielen Dank!

Wir bitten um rege Wahlbeteiligung.

Christoph Reza
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses


Alle Informationenen und Bekanntmachungen zur Wahl finden Sie HIER

15.01.2020 - Alle Verkehrsunternehmen im Schülerverkehr fahren bis 31.01.2021 nach Ferienfahrplan, auch die Verstärkerfahrten sind bis dahin eingestellt

Nachfolgend die Mitteilung des RVF per Mail am 14.01.2021:
"Wie gerade gemeinsam zwischen den Aufgabenträgern und den großen Verkehrsunternehmen besprochen, wird bis Ende Januar Ferienfahrplan gefahren. Wegen der Schülerbeförderung im Zusammenhang mit der Notbetreuung oder dem Schulbesuch von Abschlussklassen sollen sich Eltern direkt an die Schulen wenden. Diese stehen in Kontakt mit den Verkehrsunternehmen bzw. umgekehrt."

Weitere Informationen im Internet: www.rvf.de

12.01.2021 - Regionalbusse im RVF fahren bis 15.01.2021 nach Ferienfahrplan

Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns und des Aussetzens von Präsenzunterrichts fahren die Regionalbusse im RVF-Gebiet nach Ferienfahrplan. Dies haben die Verkehrsunternehmen im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) in Abstimmung mit den Aufgabenträgern – Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen – und der Stadt Freiburg beschlossen. Auch die Freiburger Verkehrs AG (VAG) fährt nach Ferienfahrplan in Freiburg.
Diese Regelung gilt zunächst bis Freitag 15. Januar 2021.
Fragen zur Schülerbeförderung im Zusammenhang mit der Notbetreuung sollten direkt an die Schulen gerichtet werden. Diese stehen in Kontakt mit den Verkehrsunternehmen.

Aktuelle Informationen zum Fahrplan finden Fahrgäste unter www.rvf.de oder in der RVF-App FahrPlan+.

09.01.2021 - CoronaVO Baden-Württemberg wurde notverkündet: Überlick der Regelungen ab 11.01.2021

Die Corona-Verordnung vom 30. November 2020 wurde am 08.01.2020 zum dritten Mal durch Notverkündung geändert. Die neu verfügten Maßnahmen treten zum 11. Januar in Kraft und sind bis zum 31. Januar befristet.

Auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg erhalten Sie umfangreich und verständlich Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen neben dem Gesamttext der Verordnung noch einen kompakten Überblick als Download bereit:

05.01.2021 - Der neue Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten/innen vom 05.01.2021

Für Sie zum Nachlesen stellen wir den zusammenfassenden Beschluss der Konferenz vom heutigen Tag bereit:

29.12.2020 - Weihnachtsbaum-Sammlung im Januar: KEINE Vereinssammlung und Terminverschiebung

Die Weihnachtsbaum-Sammlung kann an dem im Abfallkalender eingetragenen Termin leider nicht stattfinden und wird nicht wie bisher als Vereinssammlung durchgeführt.

Die Sammlung wird am Freitag, den 22.01.2021, ab 7.00 Uhr durch die Firma REMONDIS durchgeführt.

Damit Ihr Baum mitgenommen werden kann, ist es wichtig, dass Ihr Baum
  • rechtzeitig zur Abfuhr am Straßenrand und für die Einsammler gut sichtbar bereit gestellt,
  • nicht größer als 2,50 m (maximal normale Raumhöhe)
  • vollständig abdekoriert ist.

Die Mitarbeiter der Firma REMONDIS sind angewiesen Bäume, die noch mit Dekomaterial behangen sind, stehen zu lassen. Diese Bäume sind dann vom Eigentümer selbst zu entsorgen oder können auf einer Grünschnitt-Annahmestelle der ALB sauber abgeben werden.

Haben Sie Fragen?
Abfallberatung Tel.: 0761 2187-9707, E-Mail:alb@LKBH.de,
Internet: www.lkbh.de/alb

15.12.2020 - Kommunale Einrichtungen der Gemeinde Oberried bleiben ab 16.12.2020 bis vorerst 10. Januar 2021 geschlossen -
Terminvereinbarungen sind weiterhin möglich

Das Rathaus der Gemeinde Oberried ist telefonisch erreichbar:
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 - 18:30 Uhr

Wir bitten Sie jedoch, den Kontakt möglichst auf telefonische Anfragen, Briefkontakte oder per E-Mail zu beschränken.

Tel. 07661 9305-0 bzw. den bekannten Durchwahlnummern und per E-Mail an

...hier geht's zur Übersicht aller Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung

14.12.2020 - Sperrung Stollenbach

Zufahrt und Kontrolle am Parkplatz Stollenbach ist organisiert
Am vergangenen Freitag wurde die Gemeinde wie viele andere in Baden-Württemberg durch die Beschlüsse aus Stuttgart überrascht.

Die Gemeinde ist verantwortlich für die öffentlichen Flächen. Dazu zählt der Parkplatz am Stollenbach. Durch das Ausschankverbot für die Stollenbacher Hütte war die Refinanzierung für einen Sicherheitsdienst auf dem Parkplatz nicht mehr gegeben und der Dienst wurde entsprechend abbestellt. Kurzfristig blieb der Gemeinde damit nur noch die Zufahrt und den Parkplatz für Erholungssuchende zu sperren. An dieser Stelle ein großer Dank an die schnelle und unkomplizierte provisorische Lösung des Gemeindebauhofs. Über das Wochenende hat die Verwaltung an einer Lösung gearbeitet, dem verständlichen Interesse nach Erholung auch am Stollenbach Rechnung zu tragen. Am kommenden Wochenende ist der Parkplatz und die Zufahrt geöffnet. Das Liftteam der Stollenbacher Skilifte wird den Parkplatzdienst übernehmen und eine erfahrenen Firma aus Titisee-Neustadt, die in der Vergangenheit auch das Feldberggebiet betreut hat, die Security sicherstellen. Mit diesen Maßnahmen hoffen wir, zum einen geregelten Parkbetrieb zu gewährleisten als auch der Ansammlung von Menschentrauben entgegenzuwirken. Damit der Stollenbach geöffnet bleiben kann, sind wir aber auch auf die Mithilfe der Erholungssuchenden angewiesen. Wir bitte deshalb darum, dass Sie dem Parkplatzdienst eine Spende von 5 bis 10 Euro zukommen lassen und den Anweisungen der Security folgen. Die Spende uns bei der Finanzierung dieser Dienste helfen. Wir werden schauen, ob wir gemeinsam so einen Weg gehen können und den Stollenbach geöffnet halten. Sollte dies so nicht funktionieren, bleibt als ultima ratio nur die Sperrung. Das kann aber keiner dauerhaft wollen. Lassen Sie uns gemeinsam solidarisch und vernünftig in der Krise sein.

14.12.2020 - Bundesweiter Lockdown ab dem 16. Dezember 2020

Den zusammenfassenden Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten/innen vom 13.12.2020 und die Information zu der ab 16.12.2020 erforderlichen Schließung von Schulen und Kitas in Baden-Württemberg stellen wir Ihnen als Download bereit:

11.12.2020 - Fahrplanwechsel RVF zum 13.12.2020

Die neuen Fahrplankärtchen liegen für Sie zur kostenlosen Mitnahme im Rathaus aus.

Nutzen Sie auch das umfangreiche Angebot der Fahrplanauskünfte im Internet unter

www.dbregiobus-bawue.de oder

www.efa-bw.de oder

www.rvf.de


Der ab Sonntag, 13.12.2020, gültige Fahrplan der Linie 7215 steht nachfolgend zum Download bereit:

02.12.2020 - Corona-Dezemberhilfe: Informationen für Soloselbständige und Unternehmen


Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informieren, dass diese Hilfe aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20.12.2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert wird („Dezemberhilfe“). Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich sein wird, haben sich der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister zudem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten.

Antragstellung online


Das Amt für Wirtschaftsförderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stellt hierzu ein Informationsblatt zur Verfügung:

02.12.2020 - Kultusministerium (KM) Baden-Württemberg: Keine pauschale Verlängerung der Weihnachtsferien

Die Weihnachtsferien im Schuljahr 2020/21 beginnen in Baden-Württemberg gemäß der geltenden Ferienregelung am Mittwoch, den 23. Dezember 2020, und enden am Samstag, den 9. Januar 2021. Am 21. und 22.Dezember ist Präsenzunterricht an den Schuten nur für die Klassen I bis 7 vorzusehen (gleichwohl ist die förmliche Präsenzpflicht an diesen beiden Tagen ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder bei Bedarf auch zuhause lassen können). Um die Kontakte vor Weihnachten bei den älteren Schülerinnen und Schülern zu reduzieren, ist ab Klassenstufe 8 für diese beiden Tage ausschließlich Fernunterricht vorzusehen. Dies teilte Ministerin Dr. Eisenmann am 01.12.2020 per Brief allen Schulleitungen und Lehrkräften mit.

01.12.2020 - Neufassung der Corona Hauptverordnung Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat die Neufassung der CoronaVO am 30.11.2020 notverkündet, welche am 01.12.2020 in Kraft tritt.
Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 (GBl. S. 483), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 2020 (GBl. S. 1052) geändert worden ist, außer Kraft. Die CoronaVO ist – sowie alle Unterverordnungen – aufgrund eines Landtagsbeschlusses zunächst bis zum 27. Dezember befristet; eine Verlängerung scheint derzeit allerdings nicht ausgeschlossen. Die § 13 Absätze 2 bis 4 treten bereits mit Ablauf des 20. Dezembers 2020 außer Kraft.

Insgesamt wurden die bisherigen verschärfenden Regelungen des § 1a CoronaVO weitestgehend in die jetzt neu gefasste CoronaVO überführt und teilweise ausgeweitet.

26.11.2020 - Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 25.11.2020

Auszug aus den gestern gefassten Beschlüssen:

Die für November beschlossenen Maßnahmen werden bundesweit bis zum 20.12.2020 verlängert.
  • Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet.
  • Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
  • In Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf sich höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten, in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.
  • Eine Abweichung von den Maßnahmen ist bei einer 7-Tages-Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben aufeinander folgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz möglich.
  • Entsprechend der Hotspotstrategie muss in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden.
  • Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden.

Ab 01.12.2020 gelten weitere Maßnahmen:
  • Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch max. 5 Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
  • Jeder Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zur tragen. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten und Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
  • In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  • Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.

Die Weihnachtstage werden gesondert betrachtet.
  • Die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen können für den Zeitraum vom 23.12.2020 bis längstens 01.01.2021 bei Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis max. 1 Personen erweitert werden.
  • Weihnachtsferien werden bundesweit auf den 19.12.2020 vorgezogen.
Es wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23.12.2020 bis 01.01.2021 geschlossen werden.


Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben geöffnet.


Die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird fortgeführt.

Für Wirtschaftsbereiche, die erhebliche Einschränkungen hinnehmen werden müssen, wird der Bund die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern.

Die Länder schaffen Impfzentren und -strukturen.

Krankenhäuser werden wirtschaftlich abgesichert.

Das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne wird ab 01.12.2020 einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festgelegt.


Die Corona-Warn-App wird weiterentwickelt um die Nachvollziehbarkeit und den Austausch mit den Gesundheitsbehörden zu verbessern.

Der Beschluss im ganzen Wortlaut stellen wir Ihnen als Download bereit:

18.11.2020 - Bundestag und Bundesrat beschließen Drittes Bevölkerungsschutzgesetz

Durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Bundestag heute weitere rechtlichen Grundlagen für notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. Durch das Gesetz wird u.a. das Infektionsschutzgesetz um einen Paragrafen ergänzt. Durch diesen werden die wesentlichen Kriterien für Maßnahmen der Länder zur Pandemiebekämpfung konkretisiert: Grundrechtseinschränkungen werden an 7-Tage-Inzidenwerte je 100.000 Einwohner gebunden. Besonders schwere Einschränkungen von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Ausgangsbeschränkungen und Zugangsverbote zu Pflegeeinrichtungen sind an weitere besondere Voraussetzungen gebunden.
Der Bundesrat stimmte dem Gesetz ebenfalls heute zu. Das Gesetz soll voraussichtlich am 19. November 2020 in Kraft treten.

Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Es wird ein übersichtlicher Katalog der getroffenen Regelungen dargestellt.

18.11.2020 - Änderung CoronaVO des Landes Baden-Württemberg

Auf der Website des Sozialministeriums wurde am 17.11.2020 die geänderte Corona-Verordnung notverkündet. Die Änderung betrifft die Erweiterung der Verordnungsermächtigung zu Absonderungspflichten in § 17 CoronaVO.

Weiter wurde die Verordnung zur Einreise-Quarantäne notverkündet und ist über die Internetseite des Sozialministeriums abrufbar.

17.11.2020 - Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 16.11.2020

Die Ministerpräsidentenkonferenz diente als erste Zwischenbilanz zu den "November-Regelungen" insbesondere dazu, nochmals auf die sensible Lage aufmerksam zu machen und an die Einhaltung der wichtigsten Regelungen zu appellieren. Der Wortlaut des Beschlusses stellen wir Ihnen nachfolgend zum Download bereit:

02.11.2020 - Keine Gemeinderatssitzung mehr im Monat November

Die letzte Änderung der Corona Verordnung (Corona-VO) Baden-Württemberg greift noch einmal tiefer in das Privatleben von allen ein. Nach Rücksprache mit den Bürgermeister-Stellvertretern, Daniel Schneider und Carola Tröscher, sind diese mit Bürgermeister Vosberg übereingekommen, dass vorerst im November keine Gemeinderatssitzungen stattfinden werden.
 
Bundesweite Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - Übersicht der deutschlandweit ab dem 02.11.2020 geltenen Maßnahmen

28.10.2020 - Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 28.10.2020

Wesentliche Inhalte des Beschlusses mit den Regelungen ab Montag, 02.11.2020:
  • Kontaktbeschränkung: Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet (Nr. 3).
  • Reisen: Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten (Nr. 4)
  • Schließung von Einrichtungen: Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen (Nr. 5). Dazu gehören:
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
  • Veranstaltungen: Der Unterhaltung dienliche Veranstaltungen werden untersagt (Nr. 6).
  • Gastronomie: Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen (Nr. 7)
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich, ebenfalls Friseursalons unter Auflagen (Nr. 8).
  • Groß- und Einzelhandel: Bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält (Nr. 9).
  • Schulen / KiTa: Schulen und Kindergärten bleiben offen (Nr. 10). Entsprechende weitergehende Hygienemaßnahmen werden ggf. (noch) festgelegt.
  • Kontrollen: Bund und Länder werden die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen (Nr. 15).

Den vollständigen Beschluss finden Sie nachfolgend als PDF:

21.10.2020 - Bürgerbrief


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Am 11. März 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation die COVID-19-Krankheit zur weltweiten Pandemie. Eine Woche später wurde unser aller Leben massiv durch Verordnungen eingeschränkt. Doch mit diesen Einschränkungen ging auch eine große Welle der Bereitschaft zu helfen durch unsere Gemeinschaft. Menschen boten an, für andere einzukaufen oder kleinere Dienste zu erledigen. Als sich nach kurzer Diskussion bestätigte, dass das Virus insbesondere über Tröpfchen in der Atemluft verbreitet wird, wurden zahlreiche Alltagsmasken für Freunde, Bekannte und Kollegen genäht. Wir sind emotional in dieser für alle neuen Situation zusammengerückt und haben aufeinander Acht gegeben. Mich hat das tief beeindruckt und ich möchte mich bei jeder und jedem, der auch nur ein kleines Stückchen dazu beigetragen hat, dass das möglich geworden ist, bedanken.

Das Infektionsgeschehen flachte in der Folge ab und es folgte ein ungewöhnlicher Sommer. Eine gewisse Unsicherheit blieb greifbar. Schon damals wurde vor der zweiten Welle gewarnt, die uns im Spätjahr
treffen wird. Ziel bei dieser zweiten Welle müsse sein, dass wir nicht nochmal das gesellschaftliche und soziale Leben in den sogenannten Lockdown schicken müssen. Jetzt stehen wir an genau dieser Schwelle.
Wir haben alle gelernt, Abstand zu halten, Rücksicht zu nehmen, um so die Schwächsten zu schützen. Es liegt jetzt wieder in unseren Händen.

Wir haben im Rathaus eine Liste mit Namen von Menschen, die Hilfe angeboten haben. Wenn Sie für den Fall, dass es notwendig ist, auch helfen wollen, lassen Sie es uns hier im Rathaus über Telefon oder E-Mail wissen und scheuen Sie sich auch nicht, Hilfe nachzufragen. Auch dafür haben wir unsere Dorfgemeinschaft und wir im Rathaus unterstützen gerne. Auch wird das Rathaus weiterhin für Sie zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet sein. Vereinbaren Sie aber bitte trotzdem einen Termin, um den Begegnungsverkehr im Rathaus möglichst gering zu halten.

Auf Grund der Erfahrungen, die wir gemacht haben, den Dingen, die wir dazu gelernt haben, bin ich zuversichtlich, dass das soziale und gesellschaftliche Leben jetzt nicht so einschränkt werden muss, wie das Ende März diesen Jahres der Fall war. Es liegt aber an jedem einzelnen von uns. Der Bundestagsabgeordnete Erik Flügge hat das sehr bildlich zusammengefasst: "Das Wesen der Pandemiebekämpfung ist, dass wir alle abhängig sind von der Vernunft jedes anderen. Uns geht es also zum ersten Mal wie all unseren Vorfahren: Wenn nur einer das Stadttor nicht schließt, sind alle in Gefahr."

Bleiben Sie vernünftig und lassen Sie uns auch gemeinsam durch diese zweite Welle mit Herz und Hirn kommen.

Ihr
Bürgermeister Klaus Vosberg

21.10.2020 - Bürgergemeinschaft bittet um Unterstützung im Ursulinenhof in Zeiten von Corona

Bislang steht die Arbeit im Ursulinenhof unter einem guten Stern und die Stimmung ist trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sehr gut. Die Teams in Wohngemeinschaft und Tagespflege bringen neben der Unterstützung und Begleitung auch viel Licht und Freude in den Alltag der Tagespflege-Gäste und der Bewohner*innen der WG. Zum Glück sind wir bislang von COVID19 verschont geblieben. Wir hoffen sehr, dass dies auch in Zukunft so bleibt – aber trotz vieler Vorsichtsmaßnahmen kann es jederzeit soweit sein, dass es auch uns trifft.
Insbesondere in der Wohngemeinschaft würde uns dies besonders treffen, da wir zwei Teams bräuchten die einerseits die Betreuung der COVID- wie auch der nicht COVID Bewohner sicherstellen müssten.
Möglicherweise würden wir in den Betreuungsapartments die Corona positiven Menschen versorgen und bräuchten dafür eine eigene 24h Betreuung. Aus diesem Grund suchen wir Menschen, die bereit wären uns in schwierigen Zeiten zu unterstützen.
Denkbar wären folgende Bereiche:
  • Stundenweise Unterstützung bei der Arbeit in der WG bei der Betreuung und Begleitung der „gesunden“ Bewohner
  • Stundenweise Unterstützung bei der Betreuung der möglichen COVID positiven Bewohner. (Schutzkleidung wird gestellt und eine Schulung ist selbstverständlich)
  • Externes Kochen von einem Mittagessen für 11 Bewohner etc.
Wir hoffen sehr, dass diese Unterstützung nicht notwendig wird. Es wäre aber ein gutes Gefühl, zu wissen, dass im Notfall, Menschen hinter uns stehen und uns unterstützen,
denn: Was einer alleine nicht schafft, das schaffen wir gemeinsam!
Sollten Sie Fragen haben oder sich eine Unterstützung vorstellen können, melden Sie sich beim Vorsitzenden Franz-Josef Winterhalter, oder bei der Projektkoordinatorin Lucia Eitenbichler unter 0160-97630769, . Wir würden Sie zunächst auf eine Liste aufnehmen.

17.10.2020 - 3. Pandemiestufe in Baden-Württemberg: erweiterte Maskenpflicht und weniger Personen bei Treffen

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die 3. Pandemiestufe ausgerufen und die Corona-Verordnung geändert. Folgende Bestimmungen gelten ab dem 19. Oktober 2020:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Internetseite der Landesregierung)

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald -Gesundheitsamt- zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und die Stadt Freiburg im Breisgau (Internetseite des Landratsamtes)

Übersicht aller Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg in der jeweils aktuellsten Fassung für Schule, Kita, Sportbetrieb und weitere Bereiche (Internetseite der Landesregierung)

08.10.2020 - Online-Präventionsveranstaltung der Polizei am Montag, 12.10.20, um 18.00 Uhr

Von unserem Polizeiposten in Kirchzarten haben wir folgende aktuelle Nachricht erhalten:

"Sehr geehrte Dreisamtalgemeinden,

in den vergangen Tagen kam es, u. a. auch im Dreisamtal, zu Vorkommnissen des "verdächtigen Ansprechens von Kindern". Dieses Thema wird in der Bevölkerung zurecht sehr sensibel wahrgenommen. Entsprechend gehen bei der Polizei und vermutlich auch bei den Gemeinden unzählige Anrufe mit Fragen zu Verhaltensregeln oder Hinweisen ein. Deshalb wird von Seiten der Polizei am Montag, 12.10.2020 um 18 Uhr, zu dieser Thematik eine Online-Präventionsveranstaltung auf Facebook stattfinden.

Wir bitten Sie den Hinweis auf diese Veranstaltung an entsprechende Anrufer oder persönlich vorsprechende Bürger zu übermitteln.

Aufgrund des kurzfristig festgelegten Termins ist eine Veröffentlichung in den Gemeindeblättern leider nicht mehr möglich.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung!"

11.08.2020 - Aufruf zum sorgsamen Umgang und Verwendung von Trinkwasser

Aufgrund der anhaltenden trockenen Witterung bittet die Gemeinde Oberried ihre Bürger, Trinkwasser zu sparen. Die andauernde Hitze treibt derzeit den Wasserverbrauch enorm in die Höhe. Die Gemeinde
Oberried mit ihren Ortsteilen Zastler, St. Wilhelm und Hofsgrund wird ausschließlich über natürliche Quellen mit Trinkwasser versorgt. Wenn lange Zeit kein oder nur wenig Niederschlag fällt, lassen die Quellschüttungen nach und schaffen es nicht mehr, den durch die Trockenheit stark gestiegenen Bedarf ausreichend zu decken.

Die Gemeindeverwaltung bittet die Bevölkerung deshalb, auf das Autowaschen und Rasensprengen ebenso zu verzichten, wie auf die Befüllung von Schwimmbädern und dankt für Beachtung und Verständnis.

31.07.2020 - Hinweis - Busverbindungen

Ab Dienstag, den 04.08.2020 werden die Bushaltestellen im Dorf wieder angefahren.
Die Ersatzbushaltestellen an der Landesstraße werden abgebaut.

31.07.2020 - Baustelle K4960 vom 7. bis zum 11. September kein LKW-Verkehr ins Zastlertal

Ab dem 3. August wird der zweite Bauabschnitt beginnen. Bitte beachten Sie jetzt schon, dass es vom 7. bis zum 11. September kein LKW-Verkehr ins Zastlertal möglich sein wird. Das heißt, Lieferungen von Heizöl oder Pellets sowie (Sperr)Müllfahrten und ähnliches können nicht stattfinden.
Für den PKW-Verkehr werden Umleitungsstrecken eingerichtet.
Zu den Umleitungen werden wir rechtzeitig im Amtsblatt und der Gemeindehomepage informieren.

Wir bitten für diese Einschränkungen um Ihr Verständnis und hoffen, dass wir uns anschließend lange an der neuen Straße erfreuen können.

23.07.2020 - Asphaltarbeiten Hauptstraße Oberried L126 bis Hirschen ab 27.07. bis 30.07.2020

Ab Montag 27.07. bis 30.07. sind die Zufahrtsmöglichkeiten aufgrund vorbereitender Asphalt- und Hauptasphaltarbeiten zu den Grundstücken im Bereich Abzweig L126 bis einschließlich Gasthaus Hirschen nicht möglich. Wer sein Fahrzeug in dieser Zeit benötigt, möge dieses bitte außerhalb der Hauptstraße 1-22 und den angrenzenden Nebenstraßen (u.a. Am Bach, Ursulinenweg, In der Heimat etc.) abstellen.
Über das vom Bauunternehmen einzubauende Asphaltarmierungsgewebe und den aufzubringenden Asphalthaftkleber kann im genannten Bereich mit Fahrzeugen nicht gefahren werden. Dies würde kostenintensive Schäden am Belagsaufbau sowie an den Fahrzeugen nach sich ziehen.
Leider kann in dieser Zeit auch keine Abholung des Biomülls erfolgen. Die gelben Säcke sind wie gewohnt abzustellen. Diese werden von der Firma Schleith eingesammelt und an der oberen Einfahrt zur Hauptstraße zur Abholung für die Abfallwirtschaft-Breisgau-Hochschwarzwald
bereitgestellt. Der Restmüll am 31.07. kann wieder wie gewohnt abgeholt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und um Beachtung.

06.07.2020 - SWR dreht diese Woche in Oberried

Ein Kamerateam des SWR dreht vom 6. bis zum 15 Juli eine neue Folge der Reihe Landleben 4.0 in Oberried.
In den Filmen geht es um Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die sich mit zukunftsweisenden Projekten für eine funktionierende Dorfgemeinschaft einsetzen.
Im neuesten Film wird diesmal Oberried im Mittelpunkt stehen. Ein Sendetermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

06.07.2020 - Mehrwertsteuersenkung/Wasserablesung

Zum 01.07.2020 erfolgt eine Senkung der Mehrwertsteuer von 7% auf 5%. Da es sich bei der Wassergebühr um eine Jahresgebühr handelt, ist Ihrerseits keine weitere Veranlassung wie z.B. das Zwischenablesen der Wasseruhren nötig. Bei der Jahresablesung wird der dann gültige Mehrwertsteuerbetrag für das ganze Jahr berücksichtigt.

25.06.2020 - neue Corona-Verordnung BW ab 01. Juli: Viele Beschränkungen entfallen, viele Einzelverordnungen auch


Das Eindämmen der Corona-Pandemie war in Baden-Württemberg mit vereinten Kräften aller sehr erfolgreich. Momentan ist das Infektionsgeschehen stabil in einem niedrigen Bereich und gut zu kontrollieren. Mit der neuen überarbeiteten Corona-Verordnung können viele Einzelverordnungen entfallen. Zudem gibt es etwa beim Sport weitere Lockerungen.

Die neue Corona-Verordnung des Landes gilt ab dem 1. Juli. Sie ist nicht nur komplett neu gestaltet und übersichtlicher als zuvor, sondern es entfallen dann auch viele Beschränkungen. Die neue Corona-Verordnung regelt viele Dinge allgemein, die bisher in verschiedenen Einzelverordnungen festgelegt waren. Zum Beispiel die Maskenpflicht für bestimmte Branchen oder Hygieneanforderungen. Diese wurden nun vereinheitlich und dadurch entfallen viele der bisherigen Einzelverordnungen zum 1. Juli.

Einen guten Überblick über die kommenden Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg.

Regelungen ab 01.07.2020:

  • Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelungen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9.
  • Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
  • Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.
  • Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.
  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
  • Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt.
  • Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.

Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung festgelegten Regelungen:
  • Vergnügungsstätten
  • Kosmetik und medizinische Fußpflege
  • Beherbergungsbetriebe
  • Freizeitparks
  • Gaststätten
  • Bordgastronomie
  • Veranstaltungen
  • Private Veranstaltungen
  • Indoor-Freizeitaktivitäten
  • Maskenpflicht in Praxen

Der Gesamttext der Verordnung zum Durchlesen stellen wir Ihnen zum Download bereit:

24.06.2020 - SchülerAbo des RVF: Eltern bezahlen auch für Juli nichts

Nachdem Eltern schon im Juni nichts für das SchülerAbo bezahlen mussten, werden Sie nun auch für den Monat Juli entlastet. Der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) verzichtet bei den SchülerAbos auf die Abbuchung der Juli-Rate. Dies passiert automatisch, die Eltern brauchen nichts weiter zu veranlassen.

Möglich wird dies, weil das Land Baden-Württemberg entsprechende Finanzmittel zur Entlastung von Familien mit Schüler-Abos zur Verfügung stellt.

23.06.2020 - Viehabtrieb und Alemannische Woche für 2020 abgesagt

Am 22. Juni trafen sich die Vertreter der Oberrieder Vereine und Bürgermeister Vosberg. Durch die Landesregierung wurden Großveranstaltungen in Baden-Württemberg bis mindestens Ende Oktober untersagt. Damit war gewiss, dass der Jubiläumsviehabtrieb am 3. Oktober 2020 nicht stattfinden kann.

Jetzt haben Vereine und Verwaltung entschieden, auch die Alemannische Woche in 2020 nicht zu veranstalten. Ausschlaggebend dafür ist die hohe planerische Unsicherheit. Dazu käme ein enormer Zeitdruck für die Organisation und das hohe finanzielle Risiko. Dies insbesondere da unklar ist, ob und wie Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Jetzt richten wir unseren Blick nach vorne und hoffen, dass vielleicht kleinere Veranstaltungen und Weihnachtskonzerte doch noch stattfinden können. Dies dann aber in Eigenregie der Vereine und wo gewünscht mit Unterstützung der Verwaltung. Ziel ist, dass unser vielfältiges Vereinsleben mit aller gebotener Vorsicht in 2021 wieder das Oberrieder Leben prägen kann!

16.06.2020 - Soforthilfeprogramm Sport des Landes Baden-Württemberg

Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann informierte mittels angefügter Pressemitteilung über das am 16.06. im Kabinett beschlossene Soforthilfeprogramm Sport. Mit diesem Programm unterstützt das Land Sportvereine und Sportfachverbände, die unverschuldet in einen existenzgefährdeten Liquiditätsengpass geraten sind.

16.06.2020 - Rückkehr zum Regelbetrieb: Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, an Grundschulen, den Grundschulförderklassen, den Vorbereitungsklassen an den Grundschulen, den Grundstufen der SBBZ Lernen u.a.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann informiert mit beigefügten Rundschreiben über das Öffnungskonzept ab 29.06.2020.

06.06.2020 - Saunen und Bordgastronomie dürfen wieder in Betrieb gehen

Weiter wurden die Regelungen für Musik- und Jugendkunstschulen, Einreise-Quarantäne, Sportstätten, den Spitzensport und Sportwettkämpfe überarbeitet.

Alle Verordnungen in aktueller Fassung können Sie auf der Internetseite der Landresregierung Baden-Württemberg abrufen oder hier im Einzelnen:

04.06.2020 - Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung

Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

Die Corona-Krise wird einschneidende Veränderungen bewirken, Deutschland soll gestärkt daraus hervorgehen. Damit dies gelingt, müssen viele Aufgaben bewältigt werden. Deutschland wird kurzfristig in einem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

  • die Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln,
  • im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abfedern,
  • Länder und Kommunen stärken und
  • junge Menschen und Familien unterstützen.

Damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich ist, wird Deutschland in einem Zukunftspaket
  • seine Rolle als weltweiter Spitzentechnologieexporteur durch insbesondere digitale Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien stärken und
  • das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern.

In seiner internationalen Verantwortung wird Deutschland
  • Europa unterstützen und Hilfe für ärmere Länder leisten.

Den Gesamttext stellen wir als Datei-Download bereit:

02.06.2020 - Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit der CoronaVO Baden-Württemberg wurde angepasst

02.06.2020 - CoronaVO Veranstaltungen in der gültigen Fassung bis 31.08.2020

31.05.2020 - Aus dem Koalitionsausschuss: Coronaverordnung soll überarbeitet und vereinfacht werden

Der Koalitionsausschuss hat sich am 29.05.20 darauf verständigt, die Corona-Verordnung zu vereinfachen. Zudem sollen private Feiern zuhause mit bis zu 20 Personen und in angemieteten Räumen mit maximal 99 Personen wieder erlaubt werden.

Die Corona-Verordnung mit ihren Unterverordnungen hat seit Mitte März eine rege Entwicklung durchgemacht. In der ersten Phase ging es darum, restriktive Maßnahmen und Verbote auszusprechen. In einer zweiten Phase konnten wir aufgrund des erfreulichen Rückgangs der Infektionszahlen eine ganze Reihe von Verboten zurücknehmen und Lockerungen einleiten.

Nun ist es an der Zeit, das Gesamtwerk zu sichten, mögliche Widersprüche oder Dopplungen zu entfernen und sie so schlank und verständlich wie möglich zu machen. Der Koalitionsausschuss hat deshalb das Justizministerium gebeten, eine entsprechende Überarbeitung der Coronaverordnung und ihre Unterverordnungen vorzunehmen. Die Überarbeitung soll am 23. Juni vom Kabinett beschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung gilt die alte Verordnung.

Quelle: Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg

29.05.2020 - Änderung der CoronaVO Gastätten und neue Verordnungen Freizeitparks und Indoor-Freizeitaktivitäten wurden gestern erlassen

Das Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium haben gestern am späten Abend folgende Verordnungen erlassen bzw. geändert und notverkündet:

29.05.2020 - Die Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung BW wurden dem aktuellen Stand angepasst


Die Zusammenstellung dient als ergänzender Auslegungshinweise für Zweifelsfälle der aktuell gültigen Corona-Verordnung und gibt Verweise auf weitere Regelungen.

Grundsätzlich gelten die Auslegungshinweise mit folgender Maßgabe:
Erforderliche Hygienestandards (§ 4 Abs. 3 CoronaVO): Besucher und Kunden von Einrichtungen und Betrieben mit Publikumsverkehr haben, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind, wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und insbesondere in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren eine Mund-Nasen-Bede-ckung zu tragen. Ausgenommen von der Abstandspflicht sind Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts. Betriebe und Einrichtungen mit Publikumsverkehr haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und des Notwendigen der Zutritt gesteuert wird und Warteschlangen vermie-den werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass gemäß den Sätzen 1 und 2 Abstand gehalten wird.

26.05.2020 - Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Die Landesregierung hat heute (26. Mai) eine Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen. Die Betriebe dieser Branche waren besonders früh und wirtschaftlich besonders stark betroffen. Daher soll das Hotel- und Gaststättengewerbe im Anschluss an die Soforthilfe des Landes und des Bundes eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate bekommen.
Das Land rechnet mit einem Bedarf von 330 Millionen an Haushaltsmitteln für die Stabilisierungshilfe. Das Landesprogramm wird noch mit dem angekündigten Bundesprogramm harmonisiert.

26.05.2020 - Die 2. ÄnderungsVO zur Corona-Verordnung BW vom 09.05.2020 wurde heute im Wege der Notverkündung bekannt gegeben

Mit Beschluss vom 26. Mai 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 27. Mai 2020, bzw. Dienstag, den 2. Juni 2020.

Auf der Internetseite der Landesregierung BW sind die wesentlichen Änderungen zusammengefasst.

Zur besseren Übersicht stellen wir die jeweils konsolidierte Fassaung ab 27.05.20 und ab 02.06.20 einzeln als Datei-Download zur Verfügung:

26.05.2020 - Bund-Länder-Beschluss gefasst: Kontaktbeschränkungen bis 29.06.2020 verlängert

Bund und Länder haben sich in einem gemeinsamen Beschluss darauf geeinigt, die coronabedingten Kontaktbeschränkungen bis zum 29. Juni zu verlängern. Dies ist auch mit Blick auf das bevorstehende Pfingst-Wochenende zu beachten. Demnach können die Länder Treffen von zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum gestatten.

Weiterhin wird empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Bundesregierung

25.05.2020 - Am Wochenende wurden weitere Verordnungen zur Lockerung erlassen

  • Ab Anfang Juni soll in Baden-Württemberg wieder mehr Sport möglich sein. Nach der Notverkündung vom 22.05. der Corona-Verordnung Sportstätten des Kultus- und des Sozialministeriums wird ab Anfang Juni auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich sein.
  • Die „Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen (Corona Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen - CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen)“ wurde am 21.05. neu gefasst und notverkündet. Sie ist am 22.05.2020, in Kraft getreten.
  • Sozialministerium und Wirtschaftsministerium: CoronaVO Beherbergungsbetriebe hat am 22.05. die „Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Beherbergungsbetrieben sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen (Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe – CoronaVO Beherbergungsbetriebe)“, erlassen, die am 29.05.2020 in Kraft tritt.
Diese Verordnung gilt für Beherbergungsbetriebe, insbesondere Hotels, Gasthöfe und Hotels garnis, sowie Campingplätze und Wohnmobilstellplätze im Sinne des § 4 Absatz 2 Nummer 18 CoronaVO sowie deren Gäste.
Diese Verordnung gilt nicht für Campingplätze im Fall von Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften, Wohnmobilstellplätze sowie die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen, jeweils soweit eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt.
Es werden allgemeine Schutzmaßnahmen, Abstandsregelungen und Regelungen zum Betrieb von Gastronomie und weiteren betriebseigenen Einrichtungen getroffen. Ebenso zu Hygiene, Desinfektion, Zahlungsabwicklung, und Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten.
Immer die aktuellste Verordnung und Informationen zum Nachlesen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg: Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg.

18.05.2020 - Änderung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)


Aktuelle Fassung vom 18.05.2020:

16.05.2020 - Corona-Verordnung Gaststätten (CoronaVO Gaststätten) vom 16.05.2020

Die Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach § 8 dieser Verordnung gilt § 7 ab Sonntag, den 17. Mai 2020, im Übrigen tritt die Verordnung am Montag, den 18. Mai 2020 in Kraft:

13.05.2020 - Land erlässt Eltern zwei Raten für Schüler-Monatskarten (RegioKarte SchülerAbo)

Das Landeskabinett hat am 12.05.2020 entschieden, dass Familien von den Kosten für die nicht genutzten Schüler-Abos entlastet werden. Bis zu den Sommerferien sollen die Familien von zwei Monatsraten ihrer selbst zu zahlenden Kostenanteile entlastet werden.

Weil die Tickets von März bis zu den Pfingstferien von den meisten Schülerinnen und Schülern kaum oder nur wenig genutzt werden konnten, sollen die Familien bis zu
den Sommerferien von zwei Monatsraten ihrer selbst zu zahlenden Kostenanteile entlastet werden. Vorgesehen ist, dass zwei Monatsraten der Abos nicht abgebucht werden, sofern die Abos nicht gekündigt wurden. In welchem Monat die Abbuchung ausgesetzt wird, kann aus organisatorischen Gründen je nach Verbund variieren.

11.05.2020 - Corona-Verordnung - CoronaVO vom 09.05.2020

Die CoronaVO vom 09.05.2020, die im Wege der Notverkündung am Samstag, 09.05.20 bekannt gegeben worden ist können Sie hier in der aktuellen Fassung als PDF-Datei downloaden. Mehr Details und Erläuterungen können Sie auf der Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg

11.05.2020 - Weitere Verordnungen des Wirtschafts- und das Sozialministeriums BW

07.05.2020 - Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben ab 18. Mai

Ab dem 18. Mai dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze wieder schrittweise öffnen. In einem weiteren Schritt folgen ab 29. Mai sonstige Beherbergungsbetriebe wie Hotels sowie Freizeitparks.

Stufenweise Öffnung unter strengen Auflagen

„Der Landesregierung ist es weiterhin wichtig, in Stufen vorzugehen, um bei einer erneuten Zunahme der Infektionszahlen bestmöglich zuordnen zu können. Zunächst erhalten die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai 2020 die Möglichkeit, wieder schrittweise öffnen zu können“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Campingplätze dürfen für touristische Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping geöffnet werden, sofern sie eine autarke Versorgung sicherstellen. Die Sanitärbereiche der entsprechenden Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Gleiches gilt für Wohnmobilstellplätze.

Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt die sonstigen Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können.

Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen.

Mehr dazu lesen Sie auf der Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg
Fahrplan zur weiteren schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkung in Baden-Württemberg (Stand: 06.05.2020)

06.05.2020 - Weiterer Fahrplan für Baden-Württemberg

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat heute nach der Ministerpräsidentenkonferenz den Fahrplan zum Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen vorgestellt. Der Plan gilt vorbehaltlich der Infektionslage und muss noch vom Kabinett verabschiedet werden. Zum Wochenende wird die nächste Änderung der CoronaVO Baden-Württemberg erfolgen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat den Stufenfahrplan für Baden-Württemberg zur Lockerung der Corona-Verordnung vorgestellt. Baden-Württemberg geht als Land mit der zweithöchsten Inzidenz bei Covid-19 besonnen und vorsichtig beim Wiederhochfahren der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens vor.

Mehr zu den geplanten Änderungen finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums Baden-Württemberg
Fahrplan für die weitere Öffnung der Schulen (Stand: 06.05.2020)

06.05.2020 - Fahrplan für weitere Öffnung der Schulen in Baden-Württemberg


Kultusministerin Susanne Eisenmann hat den Fahrplan für eine stufenweise Öffnung von Kitas und Schulen vorgestellt. Ab dem 18. Mai sollen zunächst die 4. Klassen an den Grundschulen wieder öffnen. Weitere Öffnungen folgen bis nach den Pfingstferien.

Ausführlich können Sie Details auf der Internetseite des Ministeriums nachlesen

06.05.2020 - Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020

Bund und Länder einigen sich auf weitere Öffnungsschritte jeweils unter Schutz- und Hygieneauflagen verständigt
So soll der Präsenzunterricht für alle Schüler noch vor den Sommerferien wieder aufgenommen werden. Die Notbetreuung für Kita-Kinder soll ab dem 11. Mai stufenweise erweitert werden. In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind wiederkehrende Besuche durch eine ausgewählte Person möglich. Details dazu regeln die Länder.

Zudem können alle Geschäfte unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen. Auch der Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird wieder erlaubt. Spiele der ersten und zweiten Fußballbundesliga können ab der zweiten Maihälfte ohne Zuschauer stattfinden. Weitere schrittweise Öffnungen etwa von Kinos, Theatern, Restaurants, Hotels oder Kosmetikstudios regeln die Ländern.

Mindestabstand bleibt die wichtigste Regel
Die Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst bis zum 5. Juni bestehen, werden aber an einer Stelle erweitert: Zukünftig können sich Angehörige aus zwei unterschiedlichen Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten. Wichtigste Regel bleibt in allen Bereichen das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.

Bund und Länder verständigten sich zudem darauf, dass die Behörden vor Ort sofort mit neuen Beschränkungen reagieren werden, sollte es regional zu einem erneuten schnellen Anstieg der Infektionsrate kommen.

Weiterhin untersagt bleiben bis zum 31. August Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern sowie größere Konzerte.

Den gesamten Wortlaut des Beschlusses zum Nachlesen finden Sie in der folgenden PDF-Datei:
Spielplatzregeln ab 06.05.2020

05.05.2020 - Spielplätze im Ort sind ab Mittwoch, 06. Mai wieder für unsere Kinder geöffnet

Basierend auf infektiologischen Einschätzungen des Landesgesundheitsamts wurden drei wesentliche Aspekte zur Öffnung festgelegt:


  • Abstandsgebot
  • Zugangsbegrenzung (Beachten Sie unser Plakat mit der individuell begrenzten Personenzahl am jeweiligen Spielplatz)
  • Aufsicht der Eltern oder Betreuungspersonen

Die Vertreter der Kommunalen Landesverbände sind sich mit den Verantwortlichen im Sozialministerium dahingehend einig, dass das Gelingen der Öffnung insbesondere vom Verhalten der Eltern bzw. den erziehungsbeauftragten Betreuungspersonen abhängt. Die Erziehungsverantwortung der Eltern steht bei der Benutzung der Spielplätze im Zentrum, auch und gerade in der aktuellen besonderen Situation.

Helfen Sie durch Beachten der Verhaltensregeln und gegenseitigen Rücksichtnahme mit, dass unsere Kinder im Ort endlich wieder auf den Spielplätzen toben dürfen!

03.05.2020 - 7. Änderung der CoronaVO Baden-Württemberg am 02.05.2020 notverkündet
Inhaltlich hervorzuheben sind insbesondere folgende Änderungen:

  • Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum werden vom 3. Mai 2020 zum 10. Mai 2020 verlängert
  • Die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit wird als expliziter Ausnahmetatbestand vorgesehen
  • Veranstaltungen und Zusammenkünfte der Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften werden - vorbehaltlich einer Änderung der entsprechenden Verordnung des Kultusministeriums - wieder ermöglicht

Schließung von Einrichtungen, § 4 Abs. 1:

  • Die Regelungen werden vom 3. Mai 2020 zum 10. Mai 2020 verlängert
  • Nicht-kulturelle Ausstellungen bleiben untersagt,
  • Bolzplätze bleiben geschlossen,

Öffnung von Einrichtungen, § 4 Abs. 3:

Es erfolgt eine umfassende Neufassung aufgrund der vollständigen Freigabe des (Einzel-)Handels (vgl. auch Streichung der Absätze 3a und 4). Besonders zu erwähnen sind die Öffnung von:
  • Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäusern und Gedenkstätten ab 06.05.2020,
  • Autokinos,
  • zoologischen und botanischen Gärten ab 06.05.2020,
  • Tierparks dürfen wieder öffnen
  • Bildungseinrichtungen, soweit diese Leistungen im Bereich der beruflichen oder dienstlichen Bildung erbringen
  • öffentlichen Spielplätzen ab 06.05.2020,
  • Frisöre und Studios für kosmetische Fußpflege dürfen wieder öffnen.

Die generellen Hygienestandards für Einzelhandelsbetriebe und Handwerker können nunmehr durch gemeinsame Rechtsverordnung von Sozialministerium und Wirtschaftsministerium festgelegt werden. Für Bildungseinrichtungen werden spezielle Hygienestandards geregelt.

Es erfolgt eine Konkretisierung der Zu- und Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf

Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen, wird gestrichen.

Zudem wurden am 02.05.2020 die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne, sowie die Corona-Verordnung Spitzensport des Sozialministeriums jeweils redaktionell (Verlängerung vom 03.05.2020 auf den 10.05.2020) geändert.

30.04.2020 - Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020


Nachdem es Deutschland in international beachteter Weise gelungen ist, die Neuinfektionszahlen durch das SARS-Cov2-Virus zu reduzieren, haben die Länder auf der Grundlage des gemeinsamen Beschlusses mit der Bundeskanzlerin seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen umgesetzt. Es ist noch zu früh, um anhand der gemeldeten Neuinfektionen beurteilen zu können, ob sich diese Öffnungsmaßnahmen trotz der Hygieneauflagen verstärkend
auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt haben. Diese Beurteilung und die damit verbundene Entscheidung, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt möglich ist, soll am 6. Mai in einer weiteren Besprechung der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder erfolgen
.

Auf Grundlage dieses Beschlusses ist in den kommenden Tagen mit einer Änderung der CoronaVO für Baden-Württemberg zur rechnen.

Der gesamte Wortlaut des Beschlusses für Sie als PDF-Datei:

27.04.2020 - Rathäuser im Dreisamtal ab dem 4. Mai wieder geöffnet

Telefonische Terminvereinbarungen weiterhin erbeten
Zutritt nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. durch eine Schutzmaske, ein Tuch oder einen Schal

Die öffentlichen Verwaltungen der Dreisamtal-Gemeinden sind ab dem 4. Mai wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Zu den bekannten Öffnungszeiten können die Einwohner von Buchenbach, Oberried, Kirchzarten, Stegen, St. Peter, St. Märgen und Glottertal wieder alle Rathaus-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Zum eigenen Schutz wie auch zum Schutz der Mitarbeitenden dürfen die Rathäuser nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. durch eine Schutzmaske, ein Tuch oder einen Schal, betreten werden. Die Gemeinden orientieren sich bei dieser Regelung an den landesweiten Vorgaben für den Einzelhandel. In kundenintensiven Bereichen wurden in den Rathäusern zudem Plexiglasabtrennungen oder Markierungen für ausreichenden Abstand installiert. Die Gemeinden bitten weiterhin darum, für Besuche möglichst zuvor telefonisch eine Termin zu vereinbaren. Dadurch können Wartezeiten vermieden und die Besucherströme besser gelenkt werden.
Bei den Kassenverwaltungen werden weiterhin keine Bargeldbeträge entgegengenommen. Zahlung sollten bargeldlos oder per Überweisung erfolgen.



EWK und Mediathek öffnen ebenfalls zum 4. Mai



Zeitgleich mit den Rathäusern ist auch das Kundencenter der EWK in der Talvogteistraße 3 wieder regulär zugänglich, ebenso die Mediathek. Auch hier werden die Besucher gebeten, nur mit entsprechenden Schutzmasken die Räume zu betreten. Die Serviceleistungen der Mediathek bleiben zum Schutze der Bescher eingeschränkt. So stehen die Kunden-PC und der Kopier-Service nicht zur Verfügung. Auch das Lesecafé und die Gaming-Ecke bleiben geschlossen. Medien aller Art können jedoch wie gewohnt ausgeliehen werden.


Für die weiter bestehenden Einschränkungen bitten die Gemeindeverwaltungen um Verständnis, freuen sich aber, wieder persönlich für die Einwohner da zu sein!

23.04.2020 - 6. Änderung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg heute notverkündet


Die 6. ÄnderungsVO, die heute im Wege der Notverkündung bekannt gegeben worden ist, tritt bzgl. ihres
  • Artikel 1, am Montag 27.04.2020 in Kraft tritt
  • Artikel 2, am Montag, 04.05.2020 in Kraft tritt

Diese neue Änderung betrifft vor allem Rechtsänderungen zur sog. erweiterten Kita- und Schulnotbetreuung. Zudem wurde in § 3 CoronaVO nunmehr die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen verankert. Diese Pflicht tritt am 27.04.2020 in Kraft, ist jedoch erst ab dem 04.05.2020 bußgeldbewehrt.

Der Gesamttext der CoronaVO in der jeweils aktuellen Form finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums

Nur die Änderungsverordnung vom 23.04.2020 können Sie als PDF-Datei herunterladen:

23.04.2020 - Ergebnis Koalitionsausschuss 22.4.2020

Deutschland hat die COVID19-Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies hat erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen. Trotzdem können wir nur in kleinen Schritten die Beschränkungen wieder lockern, weil das Virus weiter breit in Deutschland vorhanden ist und wir die Erfolge nicht durch eine erneute exponentielle Infektionswelle gefährden dürfen. Deshalb müssen die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, so sein, dass wir auch in Zukunft finanzielle Möglichkeiten haben.
Die Bundesregierung muss handlungsfähig bleiben, um weitere Maßnahmen in den kommenden Monaten finanziell stemmen zu können. Und wir müssen weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen.

Die Beschlüsse der Koalitionspartner finden Sie als PDF-Download:

23.04.2020 - Änderung der Gemeinsame Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung

Nachdem das VG Sigmaringen am 21.4.2020 einem Eilantrag stattgegeben und vorläufig festgestellt hat, dass das in dem konkreten Fall betroffene Ladengeschäft (mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm) durch die Corona-VO nicht gehindert ist, sein Geschäft mit einer wirksam auf maximal 800 qm begrenzten Verkaufsfläche zu öffnen, haben das Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium die Gemeinsame Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung in diesem Punkt geändert:

Abtrennung von Verkaufsflächen
Geschäfte, deren Verkaufsfläche die Fläche von 800 m² übersteigt, dürfen eine Verkaufsfläche von bis zu 800 m² Fläche abtrennen und diese für den Verkauf öffnen.
Die nicht genutzte Verkaufsfläche ist deutlich und sichtbar von der zulässigen Verkaufsfläche abzugrenzen (z. B. durch Stellwände).
Die nicht genutzte Verkaufsfläche darf für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein.


Der Gesamttext der Gemeinsame Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung, Stand 22.04.2020, als PDF-Download:

20.04.2020 - Rathaus und kommunale Einrichtungen der Gemeinde Oberried bleiben bis auf Weiteres geschlossen - Terminvereinbarungen sind weiterhin möglich

Das Rathaus der Gemeinde Oberried, die Ortsverwaltungen in Hofsgrund, St. Wilhelm und Zastler, der Gemeindebauhof, die Goldberghalle, die Klosterschiire sowie das Bürgerhaus Hofsgrund bleiben bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Alle Sachgebiete bleiben unabhängig hiervon im Rahmen der personellen Möglichkeiten besetzt. Bei Anträgen oder anderen Angelegenheiten, bei denen ein persönliches Erscheinen notwendig ist, können Sie telefonisch oder per E-Mail Termine mit den jeweiligen Sachbearbeitern vereinbaren.

Wir bitten Sie jedoch, den Kontakt möglichst auf telefonische Anfragen, Briefkontakte oder per E-Mail zu beschränken.

Rathaus und Bauhof Oberried, sowie Klosterschiire und Bürgerhaus Hofsgrund:

Tel. 07661 9305-0 bzw. den bekannten Durchwahlnummern und per E-Mail an

hier geht's zur Übersicht aller Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung


17.04.2020 - 5. Änderung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg wurde am 17.04.2020 im Wege der Notverkündung bekannt gegeben und tritt am Montag, 20. April 2020 in Kraft
Die Schließung von Einrichtungen wird teilweise aufgehoben. Für folgende weitere Einrichtungen ist die Öffnung ab 20.04.2020 bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen wieder erlaubt:

  • Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 m² (Räumliche Abtrennung, "Teilsperrungen", zur Erreichung der maßgeblichen Flächengrenze von 800 Quadratmetern sind nicht möglich), sowie
  • unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken, auch an Hochschulen, und Archive,
  • Außer-Haus-Verkauf von Cafés und Eisdielen.
Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sind für die Betreiber verbindlich und er hat dafür zu sorgen, dass diese eingehalten werden.

Die erweiterten Sonn- und Feiertagsöffnungsmöglichkeiten werden aufgehoben.

Neu eingeführt wird die Empfehlung, nicht-medizinische Alltagsmasken die Mund und Nase bedecken, dort zu tragen, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstand nicht gerechnet werden kann (z.B. beim Einkauf oder im öffentlichen Personennahverkehr)

Sonstige Regelungen werden überwiegend bis zum 03. Mai 2020 verlängert.

Der Gesamttext und die Erläuterungen zu den aktuellen Regelungen sind auf der Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg nachzulesen:

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 17. April 2020), gültig ab 20. April 2020

17.04.2020 - Landesregierung empfiehlt das Tragen von nicht-medizinische Alltagsmasken
Es wird in der aktuellen CoronaVO ab 20.04.2020 von der Landesregierung empfohlen, dass dort, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstands nicht gerechnet werden kann, wie beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr oder beim Einkauf, nicht-medizinische Alltagsmasken getragen werden, die Mund und Nase bedecken.

Mit einfachen Mitteln kann man sich selbst eine Schutzmaske machen, um andere zu schützen.

Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, können einfache Masken für Mund und Nase helfen. Sie schützen vor allem davor, das Virus weiter zu verbreiten. Wir empfehlen daher, möglichst einen einfache Maske für Mund und Nase zu tragen, wenn man einkaufen geht oder mit Bus und Bahn fährt. Aber auch in der Arbeit oder im Büro sind sie sinnvoll.

Damit sind keine medizinischen Masken gemeint, wie sie im Krankenhaus benutzt werden. Diese Masken werden erst einmal für das medizinische Personal, für die Polizei oder das Personal in den Supermärkten dringend benötigt. Aber wir können trotzdem etwas tun und einen Schal, ein Tuch oder einen selbst hergestellten einfache Maske aus Stoff verwenden, den man sich über Mund und Nase zieht. Denn auch das verringert das Risiko, dass Sie jemand anderen anstecken. Und wenn Ihr gegenüber auch so ein Schutz über Mund und Nase hat, schützt man sich gegenseitig. Sie verhindern das unkontrollierte Aushusten oder Ausniesen von virenbelasteten Tröpfchen und senken die Ansteckungswahrscheinlichkeit.

Verschiedene Anleitungen für das Herstellen von eigenen Masken und Tipps finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums

Eine beispielhafte Anleitung zum Selbernähen einer Stoffmaske gibt's hier als Download:

15.04.2020 - Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15.04.2020
In kleinen Schritten soll wieder mehr Freizügigkeit ermöglicht werden und die gestörten Wertschöpfungsketten wieder hergestellt werden. Dieser Weg zur Eindämmung der COVID19-Epidemie wurde als gemeinsamer Beschluss am Mittwoch, 15.04.2020, gefasst und die bisher getroffenen Verfügungen, Entscheidungen und Beschlüsse werden bis zum 3. Mai 2020 verlängert.

Durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen konnte erreicht werden, dass die Infektionsgeschwindigkeit mit dem Corona-Virus in Deutschland abgenommen hat. Diese Erfolge gilt es nun weiter zu sichern und daher kann das öffentliche Leben in kleinen Schritten wieder für die Bürgerinnen und Bürger beginnen, mit dem Fokus auf Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen, um das Entstehen weiterer Infektionsketten bestmöglich zu vermeiden.

Die einzelnen Punkte stehen als PDF-Download bereit:

10.04.2020 - 4. Änderung der Corna-Verordnung tritt Karfreitag, 10.04.2020, in Kraft
Am 09.04.2020 hat das Landeskabinett Baden-Württemberg eine 4. ÄnderungsVO beschlossen und im Wege der Notverkündung bekannt gegeben. Die Änderungen treten ab Karfreitag, 10.04.2020, in Kraft.
Der § 3a (neu) tritt mit der entsprechenden Verordnung des Sozialministeriums in Kraft, solange gilt § 3a in der seitherigen Fassung weiter. Wir gehen davon aus, dass zeitnah auch wieder mehrsprachige Fassungen der CoronaVO im Internetangebot des Landes zur Verfügung gestellt werden.

Der Gesamttext der aktuellen CoronaVO und einen Überblick der zuletzt erfolgten Änderungen finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg.

09.04.2020 - Land- und Forstwirte können auch Anträge auf Corona-Soforthilfe stellen
"Unsere Bauern und die damit verbundenen Bereiche schaffen die Grundlage für die Versorgung der Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln. Sie sind systemrelevant für unsere Gesellschaft. Mit den Soforthilfen unterstützen wir diejenigen Betriebe, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Ab sofort können auch Anträge von Unternehmen aus dem Bereich der Landwirtschaft sowie den weiteren Sektoren der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion gestellt werden", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (08. April) in Stuttgart. Für Landwirte gelten dieselben Fördersätze wie für die übrige Wirtschaft.

Für Rückfragen zur Antragstellung stellt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betroffenen Betrieben aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Fischerei und Aquakultur eine Hotline unter der Nummer 0711 126-1866 oder- 1867 zur Verfügung. Die Hotline ist über die Osterfeiertage und danach montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr besetzt.

Zusatzinformationen zum Thema Corona, FAQs und den Link zu den Anträgen finden Sie auch unter www.mlr-bw.de

09.04.2020 - Erhöhte Waldbrandgefahr durch Trockenheit und warme Temperaturen
Durch die trockene Witterung und die langsam steigenden Temperaturen in den letzten Tagen hat sich die Waldbrandgefahr im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhöht. Da auch in der aktuellen Situation Spaziergänger und Freizeitsportler den Wald aufsuchen, gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären daher weitgehend vermeidbar.

Es sind folgende Regeln zu beachten:
  • vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein

Wenn es doch einmal zu einem Brand kommt, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden.

Die Waldstruktur im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit Mischwäldern- und Laubwäldern in Verbindung mit Böden überwiegend hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindere in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleiste die gute Erschließung durch Waldwege einen schnellen Zugang für die Feuerwehren. Trotzdem haben Besucher des Waldes auf einen vorsichtigen Umgang zu achten.

Das gilt auch bei der Waldarbeit. Kreisforstamtsleiter Karl-Ludwig Gerecke appelliert an alle Waldbesitzer, das Verbrennen von Reisig und Rinde zu unterlassen. Es gelte unter den gegenwärtigen Umständen alles daran zu setzen, um Fehlalarme und unnötige Einsätze von Feuerwehren und Rettungskräften zu vermeiden.

06.04.2020 - Eckpunktepapier zum KfW Sonderprogramm "KfW-Schnellkredit 2020" beschlossen
In der heutigen Arbeitsbesprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministern des "Corona-Kabinett" wurde das Eckpunktepapier zum KfW Sonderprogramm "KfW-Schnellkredit 2020" beschlossen.
Ziel des neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, insbesondere kleine bis mittlere Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von 3 Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 EUR und 100 Prozent Haftungsfreistellung mit einer raschen Liquiditätshilfe zu unterstützen.
Es soll eine schnelle Kreditvergabe ermöglicht sein. Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung.
Zusätzlich darf die Hausbank durch die 100% Haftungsfreistellung auf eine eigene Risikoprüfung bis auf die oben genannten Überprüfungen und Bestätigungen verzichten. Auch die KfW nimmt keine Kreditrisikoprüfung vor. Dadurch kann das Ziel einer sehr schnellen Kreditbewilligung erreicht werden.

Alle Details zu Laufzeiten, Zinsen, tilgungsfreie Zeit und vorzeitige Rückzahlung dieser Kreditoption finden Sie hier als PDF-Download:

03.04.2020 - Durchführung von Bestattungen, religiöse Zeremonien, wie ggf. Taufen und Eheschließungen weiter eingeschränkt
Zur Verzögerung der Ausbreitung des Coronavirus hat das Kultusministerium am 02.04.2020 eine weitere Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen im Bereich von Gottesdiensten, religiösen Veranstaltungen sowie Bestattungen erlassen. Welche Ausnahmen zur Durchführung es gibt und welche Personenzahlobergrenzen und Infektionsschutzmaßnahmen gelten dann? Die neue Verordnung gültig ab sofort können Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Jugend, Kultus und Sport nachlesen.

03.04.2020 - SchülerAbo bitte nicht kündigen - Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) bemüht sich um Erstattung
26.000 Schülerinnen, Schüler und Azubis nutzen im RVF ein Abonnement der RegioKarte Schüler, kurz SchülerAbo genannt. Für diese SchülerAbos wird aktuell an einer Erstattungs-Lösung für die im April nicht genutzten SchülerAbos gearbeitet. Das Land Baden-Württemberg, Städte- und Landkreistag sowie die Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sind im Gespräch, um eine kulante Lösung für die Kunden sicherzustellen. Die konkrete Lösung hängt auch davon ab, wie lange die Schließung der Schulen noch andauert. Geplant ist, auf den Monatsbetrag für den Mai zu verzichten, wenn das Abo nicht gekündigt wird. Der RVF hat dazu alle Schüler-Abonnenten in einem Brief informiert. Die Maßnahme ist Teil des Programms "100 Millionen für Familien" des Lands Baden-Württemberg. Der genaue Ablauf soll in der kommenden Woche bekanntgegeben werden. Weitere Informationen und Kontaktdaten unter www.rvf.de


02.04.2020 - Unterbringung kritischer Einzelfälle im Ort - Wer ist bereit Erkrankten zu helfen?
Aufbau von Unterstützungsstrukturen für Covid 19 Erkrankte in Oberried

Die Gemeinde, Bürgergemeinschaft, DRK Ortsgruppe und die Freiwillige Feuerwehr möchten gemeinsam Unterstützungsstrukturen Vorort für Menschen aufbauen, die an Corona erkrankt sind und bei denen die häusliche Versorgung nicht gewährleistet ist. Dabei soll keineswegs die Krankenhausversorgung ersetzt werden, sondern es geht ausschließlich um leichtere Verläufe, die nicht zu Hause (oder insbesondere auch in der Ursulinenhof WG) versorgt werden können. Durch die vorübergehende Schließung der Tagespflege könnten die aktuell leerstehenden Räumlichkeiten in der Tagespflege und in den Betreuungsapartments als Quarantänestation genutzt werden.

Damit dies gelingen kann, brauchen wir dringend Unterstützung aus der Bevölkerung. Grundlage ist, dass sich genügend Menschen melden, die eine pflegefachliche Ausbildung haben, damit rund um die Uhr eine Pflegefachkraft vor Ort sein kann. Lassen Sie uns auch hier zeigen, dass in Oberried die Verbundenheit groß ist und wir auch in schweren Zeiten füreinander einstehen. Bitte die zeitlichen Möglichkeiten angeben, damit wir sehen, ob wir überhaupt planen können. Jede Hilfe zählt! Geprüft wird, inwiefern auch eine Vergütung möglich ist.

Darüber hinaus brauchen wir Betreuungskräfte, Haushaltshilfen, Menschen die mit Essen versorgen und weitere Unterstützer als "Mädchen für alles". Schutzkleidung wird gestellt.

Bitte denkt dran und helft mit:
Was einer alleine nicht schafft, das schaffen wir gemeinsam......
Bitte melden Sie sich unter , Tel. 07661 93050 oder unter , Tel. 0160 97630769

oder verwenden Sie unser Online-Meldeformular

Weiter bräuchten wir zur Ausstattung:

  • Falls Sie nicht mehr benötigte Pflegebetten zuhause haben, geben Sie bitte der Gemeinde Bescheid, damit wir im Bedarfsfall darauf zurückgreifen können
  • Wir benötigen zudem Lagerungskissen, d.h. Kissen in unterschiedlichen Größen (kochfest waschbar - keine Daunen), passende Bezüge und Bettbezüge
  • Weiterhin freuen wir uns natürlich, wenn Sie auch niederschwellige Hilfsangebote (Nachbarschaftshilfe) uns zukommen lassen.

31.03.2020 - Mundschutz für Hilfskräfte nähen - Wir sind für jede Unterstützung durch fleißige Näherinnen und Näher dankbar!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

sicher haben Sie in letzter Zeit auch viel zum Thema Mundschutz gehört und gelesen. Ich möchte Sie bitten, überall da, wo Sie auf andere Menschen treffen, einen Mundschutz zu tragen. Das vor allem zum Schutz Ihrer Mitmenschen und um dem gemeinsamen Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, einen weiteren Baustein hinzuzufügen. Mir ist bewusst, dass momentan ein Mundschutz sehr teuer geworden ist, deshalb haben wir eine Nähanleitung auf die Homepage der Gemeinde gestellt. Ebenso gibt es Nähanleitungen bei den Ausgabestellen des Amtsblattes. Gerne können Sie auch für Mitbürger Mundschutze nähen und diese bei der Gemeinde in einen der Briefkästen einwerfen. Wir versuchen, diese dann auf dem Freitagsmarkt weiterzugeben.

Bleiben Sie gesund und wohlauf!

Ihr
Klaus Vosberg
 

Wir bleiben zu Hause –
um uns bald wieder treffen zu können
und bleiben trotzdem in Kontakt



Beigefügtes Bild oder Download bitte fleißig teilen und/oder ausdrucken und an markanten Stellen aufhängen! Danke an #Dreisamdruck Kirchzarten für den kostenlosen Support und Erstellung!
Wir bleiben zu Hause und trotzdem im Kontakt

29.03.2020 - Erleichterungen bei den Förderbedingungen für Soforthilfen durch das Land Baden-Württemberg

Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.

Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

"Dies gilt rückwirkend für alle Anträge seit dem Start unserer Soforthilfe", stellte Hoffmeister-Kraut klar. Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht worden seien, würden allein an diesem Maßstab beurteilt, Angaben nur auf dieser Grundlage überprüft.

Gesamttext der Pressemitteilung vom 29.03.2020

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion)

Schnell ans Ziel: Online-Antragstellung "Soforthilfe Corona" Baden-Württemberg mit Anleitung zum Antragsverfahren


29.03.2020 - Landesregierung veröffentlicht Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Verordnung
Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen ab sofort empfindliche Bußgelder. Das Land Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlicht.

Nach der Zustimmung des Bundesrates und der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten am vergangenen Freitag hat das Land Baden-Württemberg auf Grundlage der Novelle des Infektionsschutzgesetzes am Sonntag (29. März) einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen empfindliche Bußgelder.

29.03.2020 - Weitere Änderung der Coronaverordnung für Baden-Württemberg, gültig ab 29.03.2020
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, den 29. März 2020.

Zu den wesentliche Regelungen der Corona-Verordnung gibt es einen Kurzüberblick auf der Internetseite des Staatsministerium Baden-Württemberg

27.03.2020 - Bundesrat stimmt zu und fasst Beschluss für Corona-Rettungspaket und Düngeverordnung
Zwei Tage nach dem Bundestag hat es auch der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 27. März 2020 dem Corona-Sozialschutz-Paket zugestimmt, das die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abfedern soll. Es enthält ein ganzes Bündel von Hilfsmaßnahmen, die schnellstmöglich umgesetzt werden, abgesichert durch einen Milliarden-Nachtragshaushalt.

Mit der Sondersitzung im Bundesrat wurde das Gesetzgebungsverfahren in Rekordzeit abgeschlossen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 25. März 2020 verabschiedet, die Regierung es nur zwei Tage vorher per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Tag später tritt es weitgehend in Kraft.

Schon jetzt gibt es über die Internetseite de Bundesrates alles zum Beschluss nachzulesen. Ein weiteres postives Signal für alle Betroffenen!

27.03.2020 - Regelmäßig von Felix Schreiner MdB informiert mit seinem Berliner Report
Felix Schreiner, Mitglied des Deutschen Bundestages für den Hochrhein und den Hochschwarzwald informiert regelmäßig über seinen Newsletter über aktuelle politische Entscheidungen und informiert regelmäßig über die weiteren Entwicklungen. Gerne nimmt er dabei auch konkrete Nachfragen auf. Treten Sie mit ihm in Kontakt

Heute hat der Bundesrat die Hilfsmaßnahmen des Bundes zur Bewältigung der Corona-Krise bewilligt. Somit werden die beschlossenen Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Im Newsletter gibt er Ihnen
zudem Informationen zum Entschädigungsanspruch von Kita- oder Schulschließungen nach dem Infektionsschutzgesetz, zum Einsatz und der Absicherung sozialer Dienstleister, zur steuerlichen Behandlung der Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg, zur Tourismus- und Landwirtschaft und zur Verschiebung des Inkrafttretens der Europäischen Medizinprodukteverordnung an die Hand.

Hier geht zum Newsletter von Felix Schreiner MdB im Internet

oder Sie lesen sich den heutigen Newsletter im Download als PDF-Datei:

26.03.2020 - Wem wird geholfen?
Der Staat und alle Bürger waren schon lange nicht mehr so gefordert wie heute. Der Bundestag hat schnell gehandelt, damit den Betroffenen zügig geholfen werden kann. Die Verwaltungen des Bundes und der 16 Bundesländer sowie der Städte und Kommunen arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Hilfe vor Ort beantragt werden kann und auch ankommt.
Da sich hier kurzfristig Änderungen ergeben können, empfiehlt es sich, aktuellste Informationen über Antragsstellung oder Erlangung der Hilfe den Internetseiten der Bundesministerien und der Bundesländer zu entnehmen. Wichtige Links finden Sie im Text.

Folgend finden Sie eine gute Übersicht (Stand: 26.03.2020), wem wie geholfen wird. Zusammenfassend für die Bereiche Gesundheitswesen, Familien, Beschäftigte, Unternehmen und Unternehmer, Landwirte, Rentner, Studenten/innen...

26.03.2020 - Kassenärztliche Vereinigung bestätigt der Landrätin die Einrichtung weiterer Corona-Ambulanzen
Die Kassenärztliche Vereinigung bestätigte dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Einrichtung weiterer Corona-Ambulanzen. So soll schnellstmöglich in der Quellenhalle in Bad Krozingen-Schlatt eine Fieber-Ambulanz eingerichtet werden. Nachdem heute (26. März) bereits eine solche in Titisee-Neustadt in Betrieb ging, sei eine weitere auch auf dem Gebiet der Messe Freiburg in Ergänzung des dortigen Abstrich-Zentrums angedacht. Zudem hätten sich in allen Teilregionen des Landkreises mehrere niedergelassene Ärzte bereit erklärt, eine Corona Schwerpunktpraxis einzurichten. Die Kassenärztliche Vereinigung stelle diesen Praxen die notwendige Schutzausrüstung bereit.

Patienten müssen sich auf jeden Fall vor dem Aufsuchen einer Corona-Ambulanz unbedingt an ihren Hausarzt wenden. Von dort werden sie dann, falls erforderlich, an die Corona-Ambulanzen oder Schwerpunktpraxen verwiesen. Patienten, die ihren Hausarzt nicht erreichen oder die keinen Hausarzt haben können sich an die Telefonnummer 116 117 wenden. Auf keinen Fall sollen die Patienten direkt in die Corona-Ambulanzen oder Abstrich-Zentren kommen! Weitere aktuelle Infos des Landkreises....


25.03.2020 - Förderprogramm "Soforthilfe Corona" des Wirtschaftsministeriums BW
Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohlichen Lage befinden oder massive Liquiditätsengpässe erleiden, sollen durch die Richtlinie des Landes Baden-Württemberg für 3 Monate gefördert werden von bis zu:

9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen,
15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen,
30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen.

IHK Südlicher Oberrhein 0761-3858-823 und 0761-3858-824

Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes beteiligen sich dabei mit einer Vorprüfung der Förderanträge und als Berater bei der Antragstellung. Die Antragsbewilligung erfolgt danach durch die L-Bank.

Damit die Kammern diese Aufgabe umfassend wahrnehmen können, bedarf es einer Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragung. Die Industrie- und Handelskammern können so auch die Anträge von Nichtmitgliedern bearbeiten. Hierzu dient die Corona-Soforthilfeunterstützungsverordnung - CorUnVO.
Antragstellung ist nun Online möglich über diese Seite der IHK

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg

Die IHK-Service-Hotlines zu Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg helfen zudem bei Fragen weiter.
Bäckerei Lorenz Hofsgrund - wir sind weiter da
25.03.2020 - Frisches Gemüse, Obst und leckere Sachen frisch in der Bäckerei Lorenz, Hofsgrund, eingetroffen.

24.03.2020 - Wer hat ein Pflegebett, Kissen, Bettbezüge....für uns vor Ort
Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir leben in einer für alle völlig neuen Zeit.

Gerade für unsere Gemeinde, die durch eine wunderbare Gemeinschaft in der Gemeinde, den Ortsteilen, Vereinen und darüber hinaus geprägt ist, stellt das eine besondere Herausforderung. Wir haben zahlreiche Hilfsangebote erhalten, Vielen Dank dafür!

Trauen Sie sich auch, wenn Sie Hilfe benötigen, sich bei der Gemeinde unter oder von Montag bis Freitag telefonisch unter 07661 93050 (9 - 12 Uhr) zu melden.

  • Die Gemeinde Oberried bietet die Möglichkeit, bei kritischen Einzelfällen, diese unterzubringen. Schildern Sie dazu bitte Ihre Situation und senden Sie an eine E-Mail (Montag-Sonntag sind wir für Hilfesuchende erreichbar).
  • Es werden Personen gesucht, die grundsätzlich bereit sind auch Erkrankten zu helfen.
  • Wir benötigen Personen, die medizinische und/oder pflegerische Grundkenntnisse haben. Bitte melden Sie sich ebenfalls bei der Gemeinde Oberried.
  • Falls Sie nicht mehr benötigte Pflegebetten zuhause haben, geben Sie bitte der Gemeinde Bescheid, damit wir im Bedarfsfall darauf zurückgreifen können.
  • Zudem bräuchten wir Lagerungskissen, d.h. Kissen in unterschiedlichen Größen (kochfest waschbar - keine Daunen), passende Bezüge und Bettbezüge.
  • Weiterhin freuen wir uns natürlich, wenn Sie auch niederschwellige Hilfsangebote (Nachbarschaftshilfe) uns zukommen lassen.

Verwenden Sie gerne unser Kontaktformular und vergessen Sie nicht eine Telefonnummer für Rückfragen. Vielen DANK!

24.03.2020 - FAQ zur Corona-Verordnung des Landes auf der Homepage des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald

Was ist noch erlaubt, was muss unterlassen werden? Antworten zu vielen Lebensbereichen in den FAQ des Landratsamtes. Diese werden ständig aktualisiert.
Antworten u.a. auf Fragen zur Taufen, Eheschließungen, Beerdigungen und vieles mehr.

Hier geht's weiter...


24.03.2020 - FAQ-Seiten der Landesministerien

Die einzelnen Ministerien in Baden-Württemberg haben zwischenzeitlich alle eine FAQ - Seite eingerichtet. Diese werden regelmäßig aktualisiert:

23.03.2020 - Neue Regelungen der Landesregierung

Neue Fassung der Verordnung der Landesregierungüber infektionsschützende Maßnahmengegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020.

Den aktuellen Gesamttext finden Sie hier


23.03.2020 - Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22.03.2020

21.03.2020 - offener Brief von Landrätin Dorothea Störr-Ritter

21.03.2020 - Ärzte und Apotheken im Dreisamtal
Wir ÄrztInnen und ApothekerInnen sind auch in dieser Ausnahmesituation für Sie da.

Alle Ärzte versorgen ihre Patienten - soweit möglich - zu den normalen Sprechzeiten.Bitte rufen Sie vorab in der Praxis an und kommen Sie nur nach Anmeldung in die Praxis.
Die Apotheken bleiben für Sie zu den gewohnten Zeiten geöffnet und leisten den regulären Notdienst.

Akutkranke:

  • Akut erkrankte Personen mit Fieber, Husten oder Atemnot, die sich möglicherweise mit dem Coronavirus infiziert haben, dürfen keinesfalls selbst in die Arztpraxis oder in die Apotheke gehen. Bleiben Sie auf jeden Fall zuhause und rufen Sie Ihren Hausarzt an. Wenn Sie diesen nicht erreichen, wählen Sie bitte die 116 117 an. In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die 112.
  • Wenn Sie Arzneimittel benötigen, wird Ihnen Ihre Apotheke nach telefonischer Bestellung Ihre benötigte Medikation nach Hause liefern.

Chronisch Kranke und Senioren:

Die Ärzte bitten alle chronisch Kranken sowie Senioren bei Bedarf in der Praxis anzurufen. Rezepte für die Dauermedikation sollen bitte telefonisch bestellt werden. Das Rezept wird
in die gewünschte Apotheke gefaxt und die Medikation wird dort bereitgestellt. Gerne bringt Ihnen Ihre Apotheke die Medikation nach Hause, wenn sie von keinem gesunden Bekannten
oder Verwandten ("Nachbarschaftshilfe") abgeholt werden kann.

Quarantänepatienten:
Sie befinden sich in Quarantäne und benötigen ärztliche Betreuung? Bitte rufen Sie Ihren Hausarzt an und besprechen mit ihm die weitere medizinische Betreuung und die
erforderlichen Maßnahmen.

Bleiben Sie gesund.
Ihre ÄrztInnen und ApothekerInnen aus dem Dreisamtal

20.03.2020 - Zentrale Prüfungen werden verschoben

Der Beginn aller zentralen schulischen Abschlussprüfungen wird vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf die Zeit ab dem 18. Mai 2020 verlegt. Das
hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann nach sorgsamer Abwägung der Gesamtsituation und nach intensiven Gesprächen im politischen Raum und mit den
Fachleuten der Schulverwaltung sowie Eltern- und Schülervertretern entschieden.

Vollständige Information des Kultusministeriums Baden-Württemberg mit dem neuer Terminplan für die zentralen Abschlussprüfungen


20.03.2020 - Schließung der Einrichtungen der Abfallwirtschaft Breisgau-Hochschwarzwald und Einstellung von Schadstoffsammlungen

Aufgrund der aktuellen Situation werden die Recyclinghöfe, RAZ und Grünschnittsammelstellen der Abfallwirtschaft Breisgau-Hochschwarzwald von Samstag, 21. März bis voraussichtlich einschließlich Sonntag, 5. April geschlossen.

Von der vorläufigen Schließung betroffen sind:

  • die Regionalen Abfallzentren Breisgau und Hochschwarzwald
  • Breisgau-Kompost GmbH Müllheim
  • Recyclinghof und Grünschnittsammelstelle Breisach
  • der Recyclinghof in Kirchzarten ab dem 23.03.2020
  • Sperrmüllannahme bei der Firma REMONDIS in Freiburg

Zum Schutz der Anlieferer und dem dort tätigen Personal war diese Entscheidung leider unumgänglich.

Auf Grund der momentanen Situation ist es leider unumgänglich, die Schadstoffsammlungen im Landkreis ab dem 23.03.2020 einzustellen.

20.03.2020 - Tourist-Info in Kirchzarten bleibt für Publikumsverkehr geschlossen und keine Veranstaltungen im Dreisamtal

Aufgrund der Corona-Pandemie finden derzeit keine Veranstaltungen im Dreisamtal statt. Veranstaltungen, die für die kommenden Wochen geplant waren, fallen leider aus oder werden verschoben.
Diese Maßnahme erfolgt zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Bürger sowie auf Anordnung (CoronaVO) der Landesregierung Baden-Württemberg vom 16.03.2020.

Auch bleibt die Tourist-Information für Publikumsverkehr geschlossen.
Das Team der Tourist-Information ist dennoch weiterhin gerne für Sie da!


Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9:30 bis 13 Uhr
Telefon 07661 907 980 oder
 

18.03.2020 - Schauinslandbahn stellt Betrieb ein

Der Betrieb der Schauinslandbahn im Anschluss an die derzeitige Revision wird vorerst nicht wiederaufnommen. Die Schauinslandbahn wird dadurch nach heutigem Informationsstand zunächst bis zum 20. April geschlossen bleiben.

Bei Fragen können Sie sich direkt an die Betriebsleitung der Schauinslandbahn wenden:

Freiburger Verkehrs AG, Tel. 0761 45 11-777
 

17.03.2020 - Ferienfahrplan und Einschränkungen auch bei den Bussen der DB Regiobus und VAG

Ferienfahrplan ab 17. März bis auf weiteres

Die Busse von Regio Bus Baden-Württemberg verkehren spätestens ab 18. März im Ferienfahrplan. Mit dem reduzierten Angebot soll wegen der Schulschließungen bedarfsgerecht gefahren und das Fahrpersonal entlastet werden. Die jeweils aktuellen Fahrpläne können unter www.efa-bw.de abgerufen werden.

Weitere aktualisierte Meldungen sind auf der Internetseite tagesaktuelle abrufbar.
VAG fährt „Ferienfahrplan“ und stellt Nachtverkehr an Wochenenden ein

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) hält ihr Fahrplanangebot weitestgehend aufrecht, reagiert jedoch auf die Schließung der Schulen und stellt ihr Angebot montags bis freitags auf den sogenannten „Ferienfahrplan“ um. Zudem wird bis auf weiteres der Nachtverkehr „Safer Traffic“ eingestellt.
Dies betrifft sowohl die Stadtbahnverkehre als auch die Anschlusstaxen ins Umland, die an den dafür vorgesehenen Umsteigestationen ansonsten darauf warten, umsteigende Fahrgäste aufzunehmen.

Die Umstellung auf den „Ferienfahrplan“ bedeutet, dass in den gedruckten Fahrplanheften sowie in den Aushangfahrplänen an den Haltestellen die Fahrten mit dem Kennzeichen "S" entfallen. Samstags wird der normale Samstagsfahrplan – allerdings ohne Nachtverkehr – angeboten und sonntags der übliche Sonntagsfahrplan.

Im Newsblog informiert die VAG tagesaktuell über die Notfahrpläne