
Anlass der Bodenrichtwertermittlung zum 01.01.2022 ist die Grundsteuerreform. Die Bodenrichtwerte werden für die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 benötigt.
Unter www.grundsteuer-bw.de können Sie den Bodenrichtwert für Ihr Flurstück und in der Regel auch die Grundstücksfläche abrufen. Sollte die Grundstücksfläche nicht hinterlegt sein finden Sie diese auch im Kaufvertrag über das Grundstück oder im Grundbuchauszug.
- Oberried, öffentliche Bekanntmachung Bodenrichtwerte 01.01.2023.pdf
(PDF Datei - 5,94 MB)
- Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald
Dies ist die Website des Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald.