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Korrektur zum Erinnerungsschreiben zum Landschaftspflegegeld 2025: Frist endet am 08. Juli 2025

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald weist darauf hin, dass in einem kürzlich versendeten Erinnerungsschreiben zum Landschaftspflegegeld 2025 versehentlich ein falsches Fristdatum genannt wurde.
Richtig ist: Anträge auf Landschaftspflegegeld können bis zum 08. Juli 2025 eingereicht werden.

Das im Schreiben genannte Datum 22. Juli 2024 ist nicht zutreffend. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren bleiben unverändert.

Bei Rückfragen steht Ariane Dömeland vom Fachbereich Wirtschaft und Klima Telefonnummer 0761 – 2187 5311 oder per E-Mail an gerne zur Verfügung. Persönliche Beratungen sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in Freiburg und Titisee-Neustadt möglich.