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Ablesung Wasserzähler

WasserAblesen der Wasseruhren

Zum Ablesen der Wasseruhren werden auch in diesem Jahr wieder Ablesekarten versandt. Diese werden Ihnen in den nächsten Tagen mit der Post zugehen. Um die Abrechnung 2023 für das Wasser und Abwasser erstellen zu können, bitten wir Sie, den Zählerstand Ihrer Wasseruhr abzulesen und diesen umgehend, bis spätestens 03.10.2023, wie folgt mitzuteilen:

● per Internet unter Eingabe des Buchungszeichens und Ihres individuellen Passwortes, welches jeweils auf dem Anschreiben aufgeführt ist oder

● mittels QR-Code,

● über den Postweg durch Eintrag des Zählerstandes auf der Ablesekarte.

Wir machen darauf aufmerksam, dass lt. Gebührenordnung der Gemeinde Oberried bei Nichtablesung der Wasseruhren Gebühren für Ablesung der Wasseruhren durch die Gemeinde bzw. Schätzung der Zählerstände erhoben werden können.

Nutzen Sie das elektronische Ableseverfahren, denn es hilft Ihnen und uns Kosten zu sparen und somit die Wasser- und Abwassergebühren niedrig zu halten.

Wichtige Information zur Ablesung
In diesem Jahr wird zum 30.09.2023 keine Jahresabrechnung, sondern eine Zwischenabrechnung durchgeführt. Die Endabrechnung wird am 31.12.2023 erfolgen und zukünftig jährlich am 31.Dezember. Bitte lesen Sie wie gewohnt Ihren Zähler zum 30.09.2023 ab und melden Ihren Zählerstand auf eine der möglichen Weisen. Zum 31.12.2023 werden wir eine Hochrechnung des Zählerstandes vornehmen und eine Jahresendabrechnung durchführen. Mit der dann folgenden Abrechnung zum 31.12.2024 wird Ihr Zählerstand wieder von Ihnen abgelesen und die Hochrechnung relativiert sich wieder. Sie haben durch die Hochrechnung keine finanziellen Nachteile.
Hinweis: Die Abschlagszahlungen werden ab 2024 vierteljährlich erfolgen. Sie erhalten bei der Jahresabrechnung weitere Informationen.

Ableseweg in Kürze:
1. Zählerablesung zum 30.09.2023 online, per Post oder Fax, dann Zwischenabrechnung
2. Hochrechnung zum 31.12.2023. Sie brauchen hier nichts weiter zu unternehmen. Wir erledigen alles für Sie, dann Endabrechnung mit Angabe der für 2024 fälligen Abschläge.